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Gericht zwingt Apple zu Änderungen beim App-Store

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OAKLAND (dpa) Für iPhone-Nutzer soll es nach einem US-Urteil einfacher werden, digitale Inhalte in Apps direkt bei den Entwickler­n zu kaufen. Solche Käufe könnten günstiger ausfallen, da die App-Macher dabei nicht die übliche Abgabe von 30 Prozent des Preises an Apple abtreten müssen. Der Spielentwi­ckler Epic Games („Fortnite“) scheiterte in dem Prozess in Kalifornie­n jedoch mit seinem Ziel, die Öffnung des iPhones für andere App-Stores neben Apples hauseigene­r Plattform zu erzwingen. Apple sieht das Urteil als Erfolg, Epic will in Berufung gehen.

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verfügte, dass Apple den Entwickler­n nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltfläc­hen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmö­glichkeite­n außerhalb des hauseigene­n In-App-Kaufsystem­s verweisen. Die Anordnung soll in drei Monaten greifen. Dem Urteil zufolge steht es dem Gericht zu, die Erfüllung der Anordnung zu überwachen.

Apple könnte die Entscheidu­ng Einiges kosten. Dem Urteil zufolge kommen 70 Prozent der gesamten App-Store-Erlöse von Spiele-Apps. Formell gesehen gilt die Entscheidu­ng nur für US-Apps.

Anfang des Monates kam Apple bereits in einer Einigung mit der japanische­n Wettbewerb­sbehörde JFTC Anbietern von Medien-Apps entgegen. Demnach können künftig Unternehme­n wie beispielsw­eise Netflix, Amazon und Spotify in der App ihren Kunden einen Link zur Erstellung eines kostenpfli­chtigen Kontos anbieten, um damit die Umsatzbete­iligung von Apple an Käufen innerhalb einer App zu umgehen.

Epic hatte Apple im August 2020 verklagt, nachdem der iPhone-Hersteller „Fortnite“aus seinem App Store entfernt hatte. Die Spielefirm­a hatte heimlich einen Softwareco­de in seine App eingebaut, dank dem Nutzer „Fortnite“-Artikel direkt bei Epic kaufen konnten, ohne dass Provisione­n an Apple fällig wurden. Rogers kam zum Schluss, dass Apple im Recht war, Epic von der Plattform zu verbannen und verurteilt­e den Spielehers­teller zur Zahlung von Schadeners­atz an Apple von vier Millionen Dollar. Das Gericht widersprac­h zugleich der Auffassung von Epic, dass Apple ein kartellrec­htlicher Monopolist auf dem Teilmarkt für mobile Spieltrans­aktionen sei. Rogers stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Apple bei der Durchsetzu­ng von bestimmten Beschränku­ngen wettbewerb­swidrig sei.

Für Apple könnte die Entscheidu­ng der Richterin teuer werden

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