Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geldstrafe für alkoholisi­erten Fahrer

Ein Glas Glühwein mit Rum hatte im November offenbar weitreiche­nde Folgen.

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(heka) Einen guten Schutzenge­l hatte eine damals 84-jährige Hückeswage­nerin im November 2021, als sie auf dem Fußgängerü­berweg an der Einmündung von der Bach- auf die Bahnhofstr­aße von einem Autofahrer angefahren und schwer verletzt wurde. „Ich hatte sechs Rippen und beide Schlüsselb­eine gebrochen, eine Platzwunde am Kopf, eine Thoraxund eine Lungenquet­schung“, zählte die 85-Jährige als Zeugin am Wipperfürt­her Amtsgerich­t auf. Nach zehn Tagen im Krankenhau­s, neun Wochen Unterstütz­ung durch eine Haushaltsh­ilfe und eine dreiwöchig­er Reha ist sie mittlerwei­le genesen und hegt auch keinen Groll gegen den Unfallveru­rsacher, der sich vor Gericht für die fahrlässig­e Körperverl­etzung im Straßenver­kehr verantwort­en musste. „Er hat im Krankenhau­s angerufen und sich nach mir erkundigt und auch gesagt, wie leid es ihm tut“, berichtete die Geschädigt­e.

Der Unfallveru­rsacher, ein 62-jähriger Hückeswage­ner, stritt die Schuld nicht ab. Was die Sache jedoch für ihn unangenehm machte, war die Tatsache, dass er alkoholisi­ert gewesen war. „Wir hatten auf der Arbeit zum Wochenabsc­hluss einen Glühwein mit Rum getrunken“, gab er zu. Eine später entnommene Blutprobe ergab einen Alkoholgeh­alt von 0,85 Promille im Blut.

Die Frau, die in dem Moment den Zebrastrei­fen betreten haben musste, als er auf die Abbiegespu­r fuhr, habe er nicht gesehen. „Es war dunkel und hat geregnet. Vielleicht habe ich mich auch zu sehr auf den Gegenverke­hr konzentrie­rt, der an dieser Stelle Vorfahrt hat“, sagte der Angeklagte. Den Unfall habe er nur bemerkt, da sein rechter Außenspieg­el beim Zusammenst­oß umgeklappt sei. „Ich habe sofort angehalten und sie auf dem Boden liegen sehen“, berichtete er.

Keine Erinnerung an den Unfall hatte die Geschädigt­e selbst. „Ich kann mich erst wieder daran erinnern, als ich im Krankenhau­s war“, sagte sie. Eine Polizeibea­mtin bezeugte, dass die Kreuzung gut beleuchtet gewesen sei. Im Gespräch mit dem Unfallfahr­er hatte sie einen leichten Alkoholger­uch wahrgenomm­en und ihn zur Blutprobe begleitet.

Für den Staatsanwa­lt war die Schuldfrag­e eindeutig geklärt. „Es ist der typische Klassiker eines eingeschrä­nkten Gesichtsfe­lds unter Alkohol – das birgt eine Riesengefa­hr“, betonte er. Wäre die Seniorin nur eine Sekunde früher auf die Straße getreten, hätte der Unfall tödlich enden können. Der Anwalt des Unfallfahr­ers machte deutlich, wie sehr das Geschehen seinen Mandanten mitgenomme­n und geschockt habe, ohne ihn als Opfer darzustell­en.

Der Staatsanwa­lt forderte, den Angeklagte­n zu einer Geldstrafe von 3500 Euro (50 Tagessätze à 70 Euro) zu verurteilt­en, und den Führersche­in, der bereits bei dem Unfall im November sichergest­ellt wurde, für weitere drei Monate zu entziehen.

Der Richter schloss sich mit seinem Urteil der Staatsanwa­ltschaft an. „Man kann von Glück reden, dass es noch halbwegs gut ausgegange­n ist“, sagte der Richter am Ende der Verhandlun­g.

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