Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Geldstrafe für alkoholisierten Fahrer
Ein Glas Glühwein mit Rum hatte im November offenbar weitreichende Folgen.
(heka) Einen guten Schutzengel hatte eine damals 84-jährige Hückeswagenerin im November 2021, als sie auf dem Fußgängerüberweg an der Einmündung von der Bach- auf die Bahnhofstraße von einem Autofahrer angefahren und schwer verletzt wurde. „Ich hatte sechs Rippen und beide Schlüsselbeine gebrochen, eine Platzwunde am Kopf, eine Thoraxund eine Lungenquetschung“, zählte die 85-Jährige als Zeugin am Wipperfürther Amtsgericht auf. Nach zehn Tagen im Krankenhaus, neun Wochen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe und eine dreiwöchiger Reha ist sie mittlerweile genesen und hegt auch keinen Groll gegen den Unfallverursacher, der sich vor Gericht für die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten musste. „Er hat im Krankenhaus angerufen und sich nach mir erkundigt und auch gesagt, wie leid es ihm tut“, berichtete die Geschädigte.
Der Unfallverursacher, ein 62-jähriger Hückeswagener, stritt die Schuld nicht ab. Was die Sache jedoch für ihn unangenehm machte, war die Tatsache, dass er alkoholisiert gewesen war. „Wir hatten auf der Arbeit zum Wochenabschluss einen Glühwein mit Rum getrunken“, gab er zu. Eine später entnommene Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille im Blut.
Die Frau, die in dem Moment den Zebrastreifen betreten haben musste, als er auf die Abbiegespur fuhr, habe er nicht gesehen. „Es war dunkel und hat geregnet. Vielleicht habe ich mich auch zu sehr auf den Gegenverkehr konzentriert, der an dieser Stelle Vorfahrt hat“, sagte der Angeklagte. Den Unfall habe er nur bemerkt, da sein rechter Außenspiegel beim Zusammenstoß umgeklappt sei. „Ich habe sofort angehalten und sie auf dem Boden liegen sehen“, berichtete er.
Keine Erinnerung an den Unfall hatte die Geschädigte selbst. „Ich kann mich erst wieder daran erinnern, als ich im Krankenhaus war“, sagte sie. Eine Polizeibeamtin bezeugte, dass die Kreuzung gut beleuchtet gewesen sei. Im Gespräch mit dem Unfallfahrer hatte sie einen leichten Alkoholgeruch wahrgenommen und ihn zur Blutprobe begleitet.
Für den Staatsanwalt war die Schuldfrage eindeutig geklärt. „Es ist der typische Klassiker eines eingeschränkten Gesichtsfelds unter Alkohol – das birgt eine Riesengefahr“, betonte er. Wäre die Seniorin nur eine Sekunde früher auf die Straße getreten, hätte der Unfall tödlich enden können. Der Anwalt des Unfallfahrers machte deutlich, wie sehr das Geschehen seinen Mandanten mitgenommen und geschockt habe, ohne ihn als Opfer darzustellen.
Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3500 Euro (50 Tagessätze à 70 Euro) zu verurteilten, und den Führerschein, der bereits bei dem Unfall im November sichergestellt wurde, für weitere drei Monate zu entziehen.
Der Richter schloss sich mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. „Man kann von Glück reden, dass es noch halbwegs gut ausgegangen ist“, sagte der Richter am Ende der Verhandlung.