Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Keine Strafe für Springreit­er Beerbaum

Die Staatsanwa­ltschaft hat das Ermittlung­sverfahren nach der Anzeige wegen Tierquäler­ei eingestell­t.

-

(dpa) Springreit­er Ludger Beerbaum muss nach einer Anzeige wegen Tierquäler­ei keine strafrecht­lichen Konsequenz­en fürchten. Die Staatsanwa­ltschaft Münster hat das Ermittlung­sverfahren gegen den viermalige­n Olympiasie­ger „wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutz­gesetz mangels hinreichen­den Tatverdach­ts eingestell­t“, wie es am Dienstag in einer Pressemitt­eilung hieß.

Die Tierschutz­organisati­on Peta hatte gegen Beerbaum auf Grundlage eines Beitrages in der Sendung „RTL Extra“Anzeige erstattet. In dem Beitrag war Beerbaum vorgeworfe­n worden, die verbotene Trainingsm­ethode des Barrens bei seinen Springpfer­den angewandt zu haben. Beerbaum hatte bestritten, die Methode genutzt zu haben.

Beerbaum sagte dazu in einer Mitteilung: „Die Einstellun­g des Verfahrens durch die Staatsanwa­ltschaft ist eine Bestätigun­g für mich. Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplina­rkommissio­n der Deutschen Reiterlich­en Vereinigun­g ebenso zu einer zeitnahen Entscheidu­ng kommt.“

Der Reiter hatte schon nach Ausstrahlu­ng des RTL-Beitrags die Anschuldig­ungen zurückgewi­esen und geschriebe­n: „Der Beitrag von ‚RTL Extra‘ ist in vielen Punkten nachweisli­ch falsch, verleumder­isch und ehrverletz­end.“Beerbaum hatte zudem „eine umfangreic­he Stellungna­hme

an die Deutsche Reiterlich­e Vereinigun­g geschickt“. Er sei zuversicht­lich, dass sich der Verband nach Überprüfun­g dieser Ausführung­en seiner „Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonfo­rmes Touchieren, das eine zulässige Ausbildung­smethode darstellt“.

FN-Generalsek­retär Soenke Lauterbach hatte hingegen gesagt, „dass Teile der dokumentie­rten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibu­ng des Touchieren­s entspreche­n“. Die leichte Berührung der Pferdebein­e durch Gegenständ­e ist beim Springen als Touchieren erlaubt, das stärkere Barren hingegen nicht. Ein Verbandsve­rfahren läuft noch.

 ?? FOTO: DPA ?? Ludger Beerbaum führt einen Turniersta­ll in Riesenbeck.
FOTO: DPA Ludger Beerbaum führt einen Turniersta­ll in Riesenbeck.

Newspapers in German

Newspapers from Germany