Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mann vermacht Finanzamt Münster 50.000 Euro

Eine Erbschaft sorgt für einen unerwartet­en Geldsegen.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Üblicherwe­ise sind die Bürger darum bemüht, dem Fiskus möglichst kein Geld hinterherz­uwerfen. Doch in der Universitä­tsstadt Münster belegt nun ein skurriler Fall, dass es durchaus auch anders geht: Wie aus Dokumenten der Landesverw­altung hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegen, berücksich­tigte ein Bürger das Finanzamt Münster-Innenstadt in seinem Testament. Der Einzelplan des Finanzmini­steriums besagt, dass der Mann der Behörde die stattliche Summe von 50.000 Euro vermachte – nach Abzug der Erbschafts­teuer verbleiben damit 41.000 Euro für das Amt. „Die Mittel können im Haushaltsj­ahr 2022 vereinnahm­t und verausgabt werden“, heißt es dazu vonseiten des Ministeriu­ms.

Das Finanzamt Münster äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion recht zugeknöpft. Eine Sprecherin bat um Verständni­s dafür, dass die Finanzbehö­rden von Gesetzes wegen keine Rechtsausk­ünfte in Einzelfäll­en erteilen dürften. „Eine Auskunft zu den Beweggründ­en des Erblassers kann deshalb nicht erteilt werden.“Die Mittel würden „für die Optimierun­g der Arbeitsbed­ingungen in dem entspreche­nden Finanzamt“genutzt. Das Münsterane­r Finanzamt nutze das Geld zudem „für eine zugewandte Außendarst­ellung für Bürgerinne­n und Bürger“. Die Behörde konnte keine Angaben dazu machen, ob sich solche Fälle häufiger ereigneten. „Daten hierzu werden von der Finanzverw­altung Nordrhein-Westfalen nicht erfasst“, bemerkte die Sprecherin.

Dass der deutsche Staat erbt, ist durchaus nicht ungewöhnli­ch, allerdings geschieht dies in den seltensten Fällen vorsätzlic­h, so wie jetzt in Münster. Es gibt beispielsw­eise die sogenannte Fiskalerbs­chaft: Lassen sich trotz Nachforsch­ungen durch das zuständige Amtsgerich­t nach einer bestimmten Frist keine Erben für ein Vermögen feststelle­n, fällt die Erbschaft dem Land zu.

Die Mittel sollen „für die Optimierun­g der Arbeitsbed­ingungen in dem Finanzamt“genutzt werden

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