Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Freispruch nach einer Schlägerei
Im AJZ Bahndamm war es vor dreieinhalb Jahren zu einer Prügelei gekommen.
Je länger ein Vorfall zurückliegt, umso schwieriger wird es, diesen dann vor Gericht zu verhandeln, sollte es nötig werden. Gerade dann, wenn Alkohol im Spiel war, ist die Erinnerung der Beteiligten, vor allem an Details, sicherlich nicht mehr die Beste. Nun wurde ein Fall vor dem Amtsgericht verhandelt, der sich am Gründonnerstag des Jahres 2019 (!) im AJZ Bahndamm zugetragen hatte. Ein heute 24-Jähriger aus Solingen war angeklagt, einen heute 29-jährigen Wermelskirchener mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen zu haben, nachdem dieser im vorherigen Streit habe vermitteln wollen. Dabei war ein Mann zu Boden gegangen – was allerdings nie zur Anklage gekommen war. Der Vorfall war dabei bereits zweimal zivilrechtlich verhandelt worden – im Berufungsverfahren war es mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Darauf hatte sich der Rechtsanwalt des 24-Jährigen indes nicht eingelassen – für ihn war klar, dass sein Mandant freizusprechen war. „Er war es nicht, nichts kann bewiesen werden – und daher ist er freizusprechen“, sagte der Anwalt. Nach Aussage des 24-Jährigen habe sich der Vorfall so zugetragen: „Ich wurde mehrfach von dem Mann angetanzt, der dann später zu Boden gestürzt ist. Ich habe ihn darum gebeten, es sein zu lassen, was aber nicht passiert ist. Da habe ich ihn irgendwann weggeschubst“, sagte der Angeklagte. In der Folge sei der 29-Jährige unvermittelt auf ihn zugestürzt und habe ihn am Hals gewürgt. „Ich habe daraufhin meine Arme hochgerissen, um mich zu befreien, da ich auch an die Wand gedrängt wurde. Dabei habe ich ihn wohl mit der Wasserflasche, die ich in der Hand hatte, am Kopf erwischt“, sagte der Angeklagte weiter. Daraufhin habe er mit seiner Begleitung, seiner Schwester und einer Freundin, den Ort verlassen. „Ich wusste ja nicht, was da noch alles passiert“, sagt er.
Das Würgen stimme nicht, das Schubsen ebenfalls nicht, sagte später der Geschädigte in seiner Aussage. „Er hat den Mann mit voller Wucht und Anlauf von hinten in den Rücken getreten“, sagte er. Er sei dann nur dazwischengegangen, um die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen. „Und dann hat mich der Angeklagte mit einer dunklen Bierflasche, die er am Hals gehalten hat, geschlagen“, sagt er. Der Rechtsanwalt wies in der Verhandlung mehrere Zeugen darauf hin, dass sie die Wahrheit sagen müssten. „Wenn Sie lügen, kann das Konsequenzen für sie haben“, sagte er zum 29-Jährigen.
Nach bald zwei Stunden der Beweisaufnahme mit unterschiedlichen Aussagen betonte die Staatsanwältin, es sei „ein ganz schwieriger Fall“. Dabei sei das „ganze Drumherum“zwar nebulös, spiele aber keine Rolle – ihrer Meinung nach handele es sich um einen minderschweren Fall gefährlicher Körperverletzung, für den sie 90 Tagessätze zu zehn Euro Geldstrafe fordere. Das sah der Anwalt anders. „Ich hätte von Ihnen einen Freispruch erwartet.“. Es sei ein klarer Fall von Notwehr gewesen, da sein Mandant grundlos von dem 29-Jährigen angegriffen worden sei. Das sah auch der Richter so, der den 24-Jährigen freisprach.
„Er war es nicht, nichts kann bewiesen werden“Anwalt des Angeklagten