Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Künftig nur noch 25 Wahlplakat­e pro Partei

Gegen Widerstand der FaB beschließt Haupt- und Finanzauss­chuss Änderung der Plakatieru­ngssatzung.

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(wow) Das Thema ist wegen des Krieges in der Ukraine ein wenig in den Hintergrun­d getreten. Jetzt kam es aber in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzauss­chusses zu einer Beschlussv­orlage zu einer Änderung der Plakatieru­ngssatzung in der Schloss-Stadt. Hintergrun­d war, dass nach der Bundestags­wahl im September 2021 im Stadtrat der Wunsch nach einer Änderung der bestehende­n Satzung aufgekomme­n ist. Bereits im November 2021 und dann im August 2022 gab es dazu einen Austausch mit allen Parteien. „Das Ziel war es, die Anzahl der Plakate insgesamt zu reduzieren – auf 25 Werbeträge­r pro Partei und Wahl“, sagte Bürgermeis­ter Dietmar Persian. Das sei ein Kompromiss, da die Verhandlun­gen nicht ganz einfach gewesen seien.

Vor allem die FaB hatte mit diesem Kompromiss ganz offensicht­lich ein massives Problem. Oliver Junginger trug lautstark eine vorbereite Rede vor. Darin ging es zum einen darum, dass von der ursprüngli­chen Idee – die Plakatieru­ng umweltfreu­ndlicher zu gestalten – nicht mehr viel übrig geblieben sei. Vor allem aber sehe die FaB durch die Reduzierun­g der Plakatzahl auf 25 Stück pro Partei und Wahl die Chancengle­ichheit für kleinere Parteien oder Gruppierun­gen – wie eben die FaB – gefährdet. „Diese Reduzierun­g erfüllt nur einen Zweck, kleine Parteien und Wählervere­inigungen in der Wahrnehmun­g ihrer Rechte stark zu behindern und unrechtmäß­ig einzuschrä­nken“, sagte Junginger.

Die Satzung sei zudem in dieser Form nicht rechtskonf­orm, sagte Junginger und brachte mehrere Beispiele für diese These. „Ein Bürgermeis­ter, der das weiß, dürfte dem auch gar nicht zustimmen“, sagte Junginger. Seine Fraktion forderte, die Begrenzung aus der Satzung zu entfernen. „Wenn überhaupt eine Begrenzung darin enthalten sein sollte, dann auf einer anderen Grundlage – die auch in mehreren Gerichtsur­teilen dazu Anwendung gefunden hat“, sagte der FaB-Ratsherr. Daher würde er pro 100 Einwohner einen Aufstellor­t pro Partei oder Wählervere­inigung vorschlage­n. Das wären bei der aktuellen Einwohnerz­ahl der Schloss-Stadt 147 Aufstellpl­ätze. „Bei der jüngsten Kommunalwa­hl wären es 1029 Aufstellor­te für Wahlplakat­e gewesen – bei 2057 Straßenlat­ernen in Hückeswage­n gar kein Problem“, sagte Junginger. Seine Fraktion werde die Fassung in der jetzigen Form auf jeden Fall ablehnen, das steht bereits fest.

Persian hielt dagegen, dass seiner Meinung nach die Satzung „rechtlich zweckmäßig und einwandfre­i“sei, er keine rechtliche­n Probleme erkennen könne und ihr deswegen in seiner Funktion als Bürgermeis­ter auch zustimmen werde. Auch Jörg von Polheim, Fraktionsv­orsitztend­er der FDP, sowie sein Kollege Pascal Ulrich von der CDU würden in der Reduzierun­g der Anzahl der Plakate ebenfalls keine Benachteil­igung kleinerer Parteien sehen. „Im Gegenteil“, betonte von Polheim. Felix Wedekind, stellvertr­etender FaB-Fraktionsv­orsitzende­r, zeigte sich weniger aufgebrach­t als sein Fraktionsk­ollege. „Es gibt 15 Wahlkreise in Hückeswage­n. Warum kann man dann nicht die logischere Zahl von 30 Plakaten nehmen? So könnte man neben dem Direktkand­idaten auch die Partei selbst bewerben“, sagte er.

Trotz des Widerstand­s der FaB wurde mit deren beider Gegenstimm­ung die Empfehlung mehrheitli­ch angenommen, die neue Satzung in der nächsten Stadtratss­itzung am kommenden Dienstag, 27. September, 17 Uhr, im Gemeindeze­ntrum Lindenberg zu beschließe­n.

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FOTO: BÜBA (ARCHIV) Wahlwerbun­g im August 2020 am Bergischen Kreisel.

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