Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Scharrenbachs riskante Strategie
Die NRW-Kommunalministerin muss sich in einem Organstreitverfahren in Münster verantworten. Die Opposition hat geklagt, weil die CDU-Politikerin nur spärlich Akten zur Hochwasserkatastrophe zur Verfügung gestellt hat.
MÜNSTER Herbst 2016. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zu den Vorfällen der Kölner Silvesternacht stellt Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) auf stur. Telefondaten, die nach Ansicht der Opposition zeigen könnten, dass die Landesregierung deutlich früher über das Ausmaß sexueller Übergriffe informiert gewesen sein könnte, will sie nicht herausgeben. Krafts Gegenspielerin gilt als hartnäckige Angreiferin: Ina Scharrenbach, zuständige Obfrau der CDU. Die kommentiert Krafts Weigerung mit einer Drohung: „Ich bin aufgeschlossen für eine Klage gegen diese juristisch unzulässige Geheimniskrämerei.“Und tatsächlich zieht die Opposition nach Münster – auch wenn das Verfahren später nach dem Wechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb eingestellt wird.
Acht Jahre später sind die Rollen vertauscht. Im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts Münster tagt an diesem Dienstagmorgen der Verfassungsgerichtshof. Es geht um die Frage, ob sich Scharrenbach selbst der Geheimniskrämerei im Pua zur Hochwasserkatastrophe schuldig gemacht hat. In dessen Verlauf hatte die Ministerin einräumen müssen, dass sie kurz nach der Katastrophe nicht ins Flutgebiet, sondern nach Mallorca zur privaten Geburtstagssause des Ehemanns ihrer Kabinettskollegin Ursula Heinen-Esser gereist war.
Am Dienstag geht es um Aktenlieferungen. Scharrenbach hatte dem Pua gerade einmal zehn Seiten Dokumente zur Verfügung gestellt. Der Grund: Bei dessen Wiedereinsetzung nach der Landtagswahl 2022 war im Beweisbeschluss der Passus „vor, während und nach dem Starkregenereignis“gestrichen und durch „während der Katastrophe“ersetzt worden. Genau auf diese Details beruft sich die Ministerin jetzt und beschränkt sich auf Dokumente, die lediglich die Starkregentage am 14. und 15. Juli umfassen. Dabei lässt sie allerdings unerwähnt, dass im Einsetzungsbeschluss als Untersuchungszeitraum der Zeitraum vom 9. Juli 2021 bis zum 9. September 2021 genannt ist, Letzterer ist der Tag der Einsetzung des ersten Puas.
Es ist eine typische Scharrenbach’sche Spitzfindigkeit, ein kleines Detail, aus dem sich politisches Kapital schlagen lässt. Denn wenn die Richter sich ihrer Meinung anschließen, hat sie der Opposition nachgewiesen, dass die es handwerklich nicht kann. Andere Ministerien hatten im Übrigen weniger Probleme bei der Aktenlieferung. So übermittelte das Justizministerium mehr als 12.000 Blatt, die Staatskanzlei immerhin 244 Seiten.
Als sich am Dienstagmorgen die Zuschauer beim Eintreten der Richter erheben, fehlt Antragsgegnerin Scharrenbach. Als Vertretung hat sie Staatssekretär Daniel Sieveke (CDU) geschickt. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Richterin Barbara Dauner-Lieb kommentiert das mit einem schlichten „schade“, aber man habe Verständnis. Das hält sich beim SPD-Obmann René Schneider in sehr engen Grenzen. Die Ministerin habe es vorgezogen, ein Grußwort auf der Messe Digitalbau 2024 in Köln zu halten. „Nichts gegen die Messe“, so Schneider, „aber wenn ich als Ministerin abzuwägen gehabt hätte, wohin ich gehe, hätte ich nicht meinen Staatssekretär nach Münster geschickt, dann wäre ich selber gekommen.“
Das Reden übernehmen dann aber ohnehin vor allem die Anwälte. Für die Opposition tritt Dieter Wiefelspütz (SPD) an, der selbst schon als Obmann seiner Fraktion im Bundestag reichlich Pua-gestählt ist. Wiefelspütz tituliert Scharrenbach dann als „Hochwasserkatastrophenbewältigungsministerin“, die den Beweisbeschluss zu restriktiv auslege. Zwar räumt auch er ein, dass das Aktenvorlagerecht Grenzen habe, allerdings sei der Untersuchungszeitraum mit den zwei Monaten sehr klar definiert. Die Regierung solle dem Parlament helfen, seine Arbeit zu machen, andersherum dürfe das Parlament die Regierung aber auch nicht einfach durch Verfassungsklagen überfallen. Es fehle jedoch an eben diesem Zusammenwirken zwischen der Ministerin und den Parlamentariern. „Die Verfassungsorgantreue wird an dieser Stelle nicht gelebt“, sagt Wiefelspütz scharf.
Der Anwalt der Ministerin, der Bonner Jura-Professor Klaus Gärditz, argumentierte damit, die Ministerin habe nicht mehr herausgegeben, weil sie nicht mehr hätte herausgeben dürfen. Der Pua sei ein Parlamentsinstrument mit einer „hohen Eingriffsintensität“. Er müsse deshalb Beweisbeschlüsse sehr klar definieren: „Das Parlament ist in der Pflicht, seine Beweisanträge so konkret zu fassen, dass sie Punkt für Punkt abzuarbeiten sind.“Und die Parlamentarier hätten eben bewusst die Worte „vor und nach der Katastrophe“getilgt. „Das war kein Tippfehler, sondern ein wohlgeprüfter Definitionsansatz“, argumentierte Gärditz.
Am 9. April will der Verfassungsgerichtshof in Münster sein Urteil in dem Organstreitverfahren fällen. Zeit also, um darüber zu grübeln, warum Scharrenbach sich anders als ihre Kabinettskollegen auf eine derart riskante Strategie einlässt.