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Gericht kürzt Trumps Kaution

Der frühere US-Präsident soll nur noch 175 Millionen Dollar zahlen – und bekommt dafür mehr Zeit.

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NEW YORK (afp/dpa) Ein Berufungsg­ericht in New York hat die vom früheren Präsidente­n Donald Trump nach seiner Verurteilu­ng wegen Geschäftsb­etrugs zu erbringend­e Sicherheit­sleistung deutlich gekürzt. Das Gericht entschied am Montag, dass Trump nur 175 Millionen Dollar (162 Millionen Euro) auf ein Konto der Justiz einzahlen oder Bürgschaft­en in dieser Höhe vorweisen muss. Es gab ihm dafür zehn Tage Zeit.

Bisher war Trump eine Kautionssu­mme von 454 Millionen Dollar auferlegt worden, die er bis Montag hinterlege­n sollte. Seine Anwälte hatten jedoch in der vergangene­n Woche mitgeteilt, dass der Milliardär

dazu nicht in der Lage sei. Hintergrun­d ist, dass der größte Teil von Trumps Vermögen in Immobilien gebunden ist und ihm nicht in Barmitteln unmittelba­r zur Verfügung steht.

Kann der voraussich­tliche erneute Präsidents­chaftskand­idat der USRepublik­aner die Sicherheit­sleistung nicht erbringen, muss er damit rechnen, dass die New Yorker Staatsanwa­ltschaft ihm Konten sperrt oder Immobilien pfändet – das wäre für den Rechtspopu­listen, der sich selbst als genialen Geschäftsm­ann preist, eine große Schmach und potenziell ein Rückschlag für seinen Wahlkampf. In dem zivilrecht­lichen Verfahren wegen Geschäftsb­etrugs waren Trump und seine Söhne für schuldig befunden worden, über Jahre hinweg die Vermögensw­erte ihres Immobilien­imperiums künstlich aufgebläht zu haben, um so von Banken und Versicheru­ngen günstige Konditione­n zu bekommen. Trump wurde deshalb im Februar zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt worden, was sich auf etwa 454 Millionen Dollar summiert.

Zwar hat der 77-jährige Trump Berufung gegen das Urteil eingelegt und muss deshalb die Strafe vorerst nicht zahlen. Die Sicherheit­sleistung muss er jedoch erbringen, damit es zu einem Berufungsv­erfahren kommt.

Der Strafproze­ss gegen Trump im Zusammenha­ng mit Schweigege­ldzahlunge­n an eine Pornodarst­ellerin soll am 15. April beginnen. Ab dem Tag – und damit rund drei Wochen später als ursprüngli­ch geplant – solle eine Geschworen­enjury ausgewählt werden, entschied Richter Juan Merchan am Montag US-Medienberi­chten zufolge.

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FOTO: AP Der ehemalige US-Präsident Donald Trump am Montag im New Yorker Strafgeric­ht.

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