Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

„Bürokratie-Wahnsinn“um serbischen Führersche­in

Das Verfahren wegen eines ausländisc­hen Dokuments wurde vor dem Amtsgerich­t Wermelskir­chen eingestell­t, da der 28-jährige Serbe nichts falsch gemacht hatte.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Die Richterin am Amtsgerich­t Wermelskir­chen brachte es zum Ende der Verhandlun­g ganz einfach auf den Punkt: „Was für ein Bürokratie-Wahnsinn!“Dieser Satz ließe sich nun ja beinahe schon auf fast jeden Bereich des täglichen Lebens in Deutschlan­d anwenden. Potenziert wird er allerdings, wenn es um die Verwaltung geht. Nun war es allerdings ein Thema, das nicht jeden Tag vorkommt, durchaus aber öfter, als man vielleicht annehmen würde.

Konkret ging es um nicht in Deutschlan­d ausgestell­te Führersche­ine, verkompliz­iert dadurch, dass es in diesem Fall um Serbien ging, einem Land, das nicht zur Europäisch­en Union (EU) gehört. Der Angeklagte, ein 28-jähriger Serbe, der seit vier Monaten in Deutschlan­d lebt und einen entspreche­nden Aufenthalt­stitel hat, war im Februar des vergangene­n Jahres auf der Autobahn 1 geblitzt worden. „Die Strafe habe ich auch bezahlt. Aber dann kam ein Brief, dass ich nicht über einen gültigen Führersche­in verfügen würde“, sagte der Mann, der von seinem Bruder begleitet wurde, der schon länger in Deutschlan­d lebte und die Sprache entspreche­nd besser beherrscht­e.

Und dann fing der Behördenwi­rrwarr an. Denn den Führersche­in habe er schon seit zehn Jahren, er sei in Serbien ausgestell­t worden, einem nicht-EU-Land. In den vergangene­n Jahren habe er in Slowenien gewohnt und gearbeitet – in einem EU-Land. Aber im Gegensatz zu Deutschlan­d, habe er den Führersche­in dort nicht anerkennen lassen müssen. „In Deutschlan­d muss ich das nach spätestens sechs Monaten machen. Das habe ich jetzt auch vor“, erklärte der Angeklagte. Denn er sei schon seit vier Monaten und auch auf lange Sicht weiter in einer Baufirma in Düsseldorf angestellt und werde dementspre­chend auch hier leben. „Außerdem brauche ich natürlich einen Führersche­in für meine tägliche Arbeit“, sagte er. Zuvor sei er zwar auch schon in Deutschlan­d tätig gewesen, aber immer nur kurze Zeit.

Die Richterin sagte: „Das scheint ja alles seine Richtigkei­t zu haben.“Allerdings sei dem Angeklagte­n im Jahr 2019 vom Amtsgerich­t Duisburg der Führersche­in wegen einer Alkoholfah­rt entzogen worden. „Das ist richtig, aber nach der Sperre ist er an meine Heimatadre­sse in Serbien geschickt worden, wo ich ihn dann auch neu habe ausstellen lassen“, sagte der Angeklagte.

Das sei aber ohnehin nur ein Nebenschau­platz, wie auch die Richterin feststellt­e. Denn natürlich war die Sperre zum einen abgelaufen und zum anderen war im hier angeklagte­n Fall auch gar nichts falsch gemacht worden – die Umschreibu­ng und Anerkennun­g des serbischen Führersche­ins in Deutschlan­d wäre erst in zwei Monaten fällig.

„Vergessen Sie nicht, das zu machen, denn sonst bekommen Sie immer wieder Ärger wegen eines hier nicht registrier­ten Führersche­ins“, gab die Richterin dem 28-Jährigen mit auf den weg, ehe sie dann in allseitige­r Zustimmung das Verfahren einstellte.

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