Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
„Bürokratie-Wahnsinn“um serbischen Führerschein
Das Verfahren wegen eines ausländischen Dokuments wurde vor dem Amtsgericht Wermelskirchen eingestellt, da der 28-jährige Serbe nichts falsch gemacht hatte.
WERMELSKIRCHEN Die Richterin am Amtsgericht Wermelskirchen brachte es zum Ende der Verhandlung ganz einfach auf den Punkt: „Was für ein Bürokratie-Wahnsinn!“Dieser Satz ließe sich nun ja beinahe schon auf fast jeden Bereich des täglichen Lebens in Deutschland anwenden. Potenziert wird er allerdings, wenn es um die Verwaltung geht. Nun war es allerdings ein Thema, das nicht jeden Tag vorkommt, durchaus aber öfter, als man vielleicht annehmen würde.
Konkret ging es um nicht in Deutschland ausgestellte Führerscheine, verkompliziert dadurch, dass es in diesem Fall um Serbien ging, einem Land, das nicht zur Europäischen Union (EU) gehört. Der Angeklagte, ein 28-jähriger Serbe, der seit vier Monaten in Deutschland lebt und einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat, war im Februar des vergangenen Jahres auf der Autobahn 1 geblitzt worden. „Die Strafe habe ich auch bezahlt. Aber dann kam ein Brief, dass ich nicht über einen gültigen Führerschein verfügen würde“, sagte der Mann, der von seinem Bruder begleitet wurde, der schon länger in Deutschland lebte und die Sprache entsprechend besser beherrschte.
Und dann fing der Behördenwirrwarr an. Denn den Führerschein habe er schon seit zehn Jahren, er sei in Serbien ausgestellt worden, einem nicht-EU-Land. In den vergangenen Jahren habe er in Slowenien gewohnt und gearbeitet – in einem EU-Land. Aber im Gegensatz zu Deutschland, habe er den Führerschein dort nicht anerkennen lassen müssen. „In Deutschland muss ich das nach spätestens sechs Monaten machen. Das habe ich jetzt auch vor“, erklärte der Angeklagte. Denn er sei schon seit vier Monaten und auch auf lange Sicht weiter in einer Baufirma in Düsseldorf angestellt und werde dementsprechend auch hier leben. „Außerdem brauche ich natürlich einen Führerschein für meine tägliche Arbeit“, sagte er. Zuvor sei er zwar auch schon in Deutschland tätig gewesen, aber immer nur kurze Zeit.
Die Richterin sagte: „Das scheint ja alles seine Richtigkeit zu haben.“Allerdings sei dem Angeklagten im Jahr 2019 vom Amtsgericht Duisburg der Führerschein wegen einer Alkoholfahrt entzogen worden. „Das ist richtig, aber nach der Sperre ist er an meine Heimatadresse in Serbien geschickt worden, wo ich ihn dann auch neu habe ausstellen lassen“, sagte der Angeklagte.
Das sei aber ohnehin nur ein Nebenschauplatz, wie auch die Richterin feststellte. Denn natürlich war die Sperre zum einen abgelaufen und zum anderen war im hier angeklagten Fall auch gar nichts falsch gemacht worden – die Umschreibung und Anerkennung des serbischen Führerscheins in Deutschland wäre erst in zwei Monaten fällig.
„Vergessen Sie nicht, das zu machen, denn sonst bekommen Sie immer wieder Ärger wegen eines hier nicht registrierten Führerscheins“, gab die Richterin dem 28-Jährigen mit auf den weg, ehe sie dann in allseitiger Zustimmung das Verfahren einstellte.