Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Nach 20 Jahren ist der Kampf gewonnen
REMSCHEID (ric) Frank vom Scheidt ist glücklich. Und das ganz ohne etwas geraucht zu haben. Nach 20 Jahren währendem Kampf für die Legalisierung von Cannabis hat der Bundestag das Hanf endlich freigegeben. Jedenfalls teilweise. Vom Scheidt, Mitglied der Remscheider Grünen und Sprecher des von dem ehemaligen Remscheider Georg Wurth gegründeten Deutschen Hanfverbandes im Bergischen, freut sich. Beide genannten waren maßgeblich daran beteiligt, dass das Gesetz zur Cannabis-Freigabe den Weg durch die parlamentarischen Instanzen fand.
Entsprechend groß ist die Freude. „Vier Millionen Bundesbürger werden entkriminalisiert“, sagt vom Scheidt. Von 180.000 Strafverfahren, die in jedem Jahr wegen des Besitzes und Konsums von Cannabis vor Gericht landen, würden mindestens 160.000 entfallen.
Das entlaste die Menschen und die Justiz gleichermaßen.
Wie berichtet, hält sich die Freude bei der Remscheider Ordnungsbehörde in Grenzen. Sie sieht zusätzliche Kontrollaufgaben auf den Kommunalen Ordnungsdienst zukommen. Zum Beispiel darf laut Gesetz in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen Jugendeinrichtungen nicht gekifft werden. Für Minderjährige bleiben „Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis“zudem weiterhin verboten. Ihnen will sich die Stadt besonders widmen. „Der Jugendschutz steht für uns oben an“, erklärte Ordnungsdezernentin Barbara ReulNocke (CDU) in einem früheren Gespräch.
Ein Blick auf die Remscheider Stadtkarte und die über die Stadt verstreuten Jugendeinrichtungen zeigt, wie zahlreich die Bereiche wohl sein werden, in denen auch künftig in der Öffentlichkeit nicht legal Cannabis konsumiert werden darf. Doch: Ist das zu kontrollieren? Müssen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes künftig mit dem Maßband unterwegs sein, um den Abstand festzulegen, in dem gekifft werden darf? Müssen sie nicht, sagt Frank vom Scheidt. „Der private Konsum vollzieht sich in der Regel doch im geschützten Raum, das heißt in den eigenen vier Wänden.“
Wie Verstöße geahndet werden, ist noch offen. Das gilt auch für zahlreiche andere Details. Etwas welcher Grenzwert beim Wirkstoff Tetrahydrocannabino (THC) - analog zum Promillewert beim Alkoholkonsum - für den Straßenverkehr gelten soll. Aktuell äußern sich dazu weder das Polizeipräsidium Wuppertal noch das NRW-Innenministerium.
Frank vom Scheidt und Georg Wurth haben derweil Grund zum Feiern. Wurth, der heute in Berlin lebt, machte 1996 mit einer Selbstanzeige bundesweit Schlagzeilen. Der gelernte Finanzbeamte hatte sich bei der Polizei des Besitzes von geringen Mengen Marihuana bezichtigt. Damit stieß er die Rauschmittel-Diskussion an. Heute ist er Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes.