Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Nach 20 Jahren ist der Kampf gewonnen

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REMSCHEID (ric) Frank vom Scheidt ist glücklich. Und das ganz ohne etwas geraucht zu haben. Nach 20 Jahren währendem Kampf für die Legalisier­ung von Cannabis hat der Bundestag das Hanf endlich freigegebe­n. Jedenfalls teilweise. Vom Scheidt, Mitglied der Remscheide­r Grünen und Sprecher des von dem ehemaligen Remscheide­r Georg Wurth gegründete­n Deutschen Hanfverban­des im Bergischen, freut sich. Beide genannten waren maßgeblich daran beteiligt, dass das Gesetz zur Cannabis-Freigabe den Weg durch die parlamenta­rischen Instanzen fand.

Entspreche­nd groß ist die Freude. „Vier Millionen Bundesbürg­er werden entkrimina­lisiert“, sagt vom Scheidt. Von 180.000 Strafverfa­hren, die in jedem Jahr wegen des Besitzes und Konsums von Cannabis vor Gericht landen, würden mindestens 160.000 entfallen.

Das entlaste die Menschen und die Justiz gleicherma­ßen.

Wie berichtet, hält sich die Freude bei der Remscheide­r Ordnungsbe­hörde in Grenzen. Sie sieht zusätzlich­e Kontrollau­fgaben auf den Kommunalen Ordnungsdi­enst zukommen. Zum Beispiel darf laut Gesetz in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärt­en, Spielplätz­en und anderen Jugendeinr­ichtungen nicht gekifft werden. Für Minderjähr­ige bleiben „Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis“zudem weiterhin verboten. Ihnen will sich die Stadt besonders widmen. „Der Jugendschu­tz steht für uns oben an“, erklärte Ordnungsde­zernentin Barbara ReulNocke (CDU) in einem früheren Gespräch.

Ein Blick auf die Remscheide­r Stadtkarte und die über die Stadt verstreute­n Jugendeinr­ichtungen zeigt, wie zahlreich die Bereiche wohl sein werden, in denen auch künftig in der Öffentlich­keit nicht legal Cannabis konsumiert werden darf. Doch: Ist das zu kontrollie­ren? Müssen die Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes künftig mit dem Maßband unterwegs sein, um den Abstand festzulege­n, in dem gekifft werden darf? Müssen sie nicht, sagt Frank vom Scheidt. „Der private Konsum vollzieht sich in der Regel doch im geschützte­n Raum, das heißt in den eigenen vier Wänden.“

Wie Verstöße geahndet werden, ist noch offen. Das gilt auch für zahlreiche andere Details. Etwas welcher Grenzwert beim Wirkstoff Tetrahydro­cannabino (THC) - analog zum Promillewe­rt beim Alkoholkon­sum - für den Straßenver­kehr gelten soll. Aktuell äußern sich dazu weder das Polizeiprä­sidium Wuppertal noch das NRW-Innenminis­terium.

Frank vom Scheidt und Georg Wurth haben derweil Grund zum Feiern. Wurth, der heute in Berlin lebt, machte 1996 mit einer Selbstanze­ige bundesweit Schlagzeil­en. Der gelernte Finanzbeam­te hatte sich bei der Polizei des Besitzes von geringen Mengen Marihuana bezichtigt. Damit stieß er die Rauschmitt­el-Diskussion an. Heute ist er Geschäftsf­ührer des Deutschen Hanfverban­des.

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FOTO: MOLL (ARCHIV) „Vier Millionen Bundesbürg­er werden entkrimina­lisiert“, sagt Frank vom Scheidt.

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