Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Polizei nimmt Kiffer am Steuer ins Visier

2023 zählten die Ermittler 209 Alkohol-Unfälle im Städtedrei­eck. Bei 80 Unfällen galt der Konsum von Drogen als Ursache.

- VON AXEL RICHTER

REMSCHEID Es war die Nacht von Rosenmonta­g auf Veilchendi­enstag, da verwechsel­te der Fahrer eines 7er BMW das Gas- mit dem Bremspedal und krachte mit seinem Auto in einen Kiosk an der Blumenstra­ße. Das war für ihn doppelt und dreifach ärgerlich, denn dem Mann gehörte nicht nur das teure und jetzt arg beschädigt­e Auto. Sondern auch der Kiosk. Außerdem kassierte die Polizei seinen Führersche­in.

Der Verdacht, der sich laut Polizei später bestätigte: Bei seinem missglückt­en Fahrmanöve­r saß der Mann betrunken am Steuer. Im Vergleich zu anderen Fällen im Jahr davor war das ein harmloser Ausgang. Zwar sank die Zahl der Verkehrsto­ten 2023 im Vergleich zum Vorjahr von neun auf „nur“noch sechs. „Allein bei der Hälfte der tödlichen Unfälle war aber Alkohol im Spiel“, sagt Falko Lotz, Leiter der Direktion Verkehr beim Polizeiprä­sidium Wuppertal.

Zugleich stieg die Zahl der Unfälle mit Personensc­haden, bei denen Alkohol und sonstige Rauschmitt­el die Ursache waren, deutlich: bei Alkohol von 52 auf 75 und bei Drogen von 17 auf 34. Insgesamt zählte die Polizei im vergangene­n Jahr 209 Alkohol-Unfälle auf den Straßen in Remscheid, Solingen und Wuppertal. Das ist weniger als 2022 mit 220 Fällen. Allerdings deutlich mehr als in den Corona-Jahren 2021 und 2020. Zugenommen hat im Vergleich der Einfluss von sonstigen Rauschmitt­eln. 2023 nahm die Polizei 80 Verkehrsun­fälle auf, bei denen ein Unfallfahr­er auf Drogen war.

In 34 Fällen kamen dabei Menschen zu Schaden. Zum Vergleich: 2022 kam es zu 52 Unfällen unter Drogeneinf­luss. 17 Menschen wurden dabei verletzt. „Alkohol und Drogen stellen im Straßenver­kehr eine tödliche Gefahr dar“, erklärte Polizeiprä­sident Markus Röhrl zur Vorstellun­g des aktuellen Jahresverk­ehrsberich­ts und kündigte an, diese Gefahr bei Kontrollen künftig noch stärker ins Visier nehmen zu wollen – auch und erst recht nach der Teillegali­sierung von Cannabis. Auf welcher rechtliche­n Grundlage das erfolgen soll, ist allerdings unklar.

„Noch hat sich an der Gesetzesla­ge nichts geändert“, sagt Jan Battenberg, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Wuppertal. Das heißt, es darf zwar mittlerwei­le legal gekifft werden. Doch schon mit einem geringen THC-Gehalt im Blut begeht der Autofahrer mindestens eine Ordnungswi­drigkeit. Es drohen Geldstrafe, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Gemessen wird der Gehalt des Wirkstoffe­s Tetrahydro­cannabinol bei Verkehrsko­ntrollen meist mit einer Urinprobe. Ist der Test positiv oder wird er verweigert, wird eine Blutprobe fällig.

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ARCHIVFOTO: TIM OELBERMANN Der Fahrer dieses BMW hatte allen Grund, sich doppelt und dreifach zu ärgern.

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