Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Polizei nimmt Kiffer am Steuer ins Visier
2023 zählten die Ermittler 209 Alkohol-Unfälle im Städtedreieck. Bei 80 Unfällen galt der Konsum von Drogen als Ursache.
REMSCHEID Es war die Nacht von Rosenmontag auf Veilchendienstag, da verwechselte der Fahrer eines 7er BMW das Gas- mit dem Bremspedal und krachte mit seinem Auto in einen Kiosk an der Blumenstraße. Das war für ihn doppelt und dreifach ärgerlich, denn dem Mann gehörte nicht nur das teure und jetzt arg beschädigte Auto. Sondern auch der Kiosk. Außerdem kassierte die Polizei seinen Führerschein.
Der Verdacht, der sich laut Polizei später bestätigte: Bei seinem missglückten Fahrmanöver saß der Mann betrunken am Steuer. Im Vergleich zu anderen Fällen im Jahr davor war das ein harmloser Ausgang. Zwar sank die Zahl der Verkehrstoten 2023 im Vergleich zum Vorjahr von neun auf „nur“noch sechs. „Allein bei der Hälfte der tödlichen Unfälle war aber Alkohol im Spiel“, sagt Falko Lotz, Leiter der Direktion Verkehr beim Polizeipräsidium Wuppertal.
Zugleich stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol und sonstige Rauschmittel die Ursache waren, deutlich: bei Alkohol von 52 auf 75 und bei Drogen von 17 auf 34. Insgesamt zählte die Polizei im vergangenen Jahr 209 Alkohol-Unfälle auf den Straßen in Remscheid, Solingen und Wuppertal. Das ist weniger als 2022 mit 220 Fällen. Allerdings deutlich mehr als in den Corona-Jahren 2021 und 2020. Zugenommen hat im Vergleich der Einfluss von sonstigen Rauschmitteln. 2023 nahm die Polizei 80 Verkehrsunfälle auf, bei denen ein Unfallfahrer auf Drogen war.
In 34 Fällen kamen dabei Menschen zu Schaden. Zum Vergleich: 2022 kam es zu 52 Unfällen unter Drogeneinfluss. 17 Menschen wurden dabei verletzt. „Alkohol und Drogen stellen im Straßenverkehr eine tödliche Gefahr dar“, erklärte Polizeipräsident Markus Röhrl zur Vorstellung des aktuellen Jahresverkehrsberichts und kündigte an, diese Gefahr bei Kontrollen künftig noch stärker ins Visier nehmen zu wollen – auch und erst recht nach der Teillegalisierung von Cannabis. Auf welcher rechtlichen Grundlage das erfolgen soll, ist allerdings unklar.
„Noch hat sich an der Gesetzeslage nichts geändert“, sagt Jan Battenberg, Sprecher des Polizeipräsidiums Wuppertal. Das heißt, es darf zwar mittlerweile legal gekifft werden. Doch schon mit einem geringen THC-Gehalt im Blut begeht der Autofahrer mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldstrafe, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Gemessen wird der Gehalt des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol bei Verkehrskontrollen meist mit einer Urinprobe. Ist der Test positiv oder wird er verweigert, wird eine Blutprobe fällig.