Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Angeklagte­r erscheint nicht

36-jähriger hatte Einspruch eingelegt und wurde nun zu einer Geldtstraf­e verurteilt.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

HÜCKESWAGE­N Ohne Entschuldi­gung nicht zu seinem Gerichtste­rmin erscheinen – keine gute Idee. Vor allem, wenn man selbst angeklagt ist. Wobei auch Zeugen, die nicht kommen, mit einer Sanktion rechnen müssen. Besonders eindrucksv­oll wird die Geschichte, wenn zu Beginn ein Strafbefeh­l steht, gegen den Einspruch eingelegt wird. Der wird dann vor Gericht verhandelt. Wenn man dann dort aber nicht erscheint, muss man sich die Frage gefallen lassen, warum man überhaupt Einspruch gegen den ursprüngli­chen Strafbefeh­l eingelegt hat. Und außerdem muss man damit rechnen, dass es teurer als der eigentlich­e Strafbefeh­l werden dürfte. So geschehen bei einem 36-jährigen Mann aus Hückeswage­n, dem wegen vorhandene­r Schulden ein Quad-Bike gepfändet werden sollte.

Der Angeklagte gab dann aber an, dass er das Quad-Bike schon vor dem Pfändungst­ermin, zu dem eine Mitarbeite­rin nach Hückeswage­n gekommen war, verkauft hatte. An einen namentlich nicht bekannten und auch sonst nicht in Erscheinun­g getretenen Schrotthän­dler aus Leverkusen. So weit, so zumindest theoretisc­h noch möglich. Das alles war im April 2023 passiert. Dann war es allerdings zu einer Durchsuchu­ng am Wohnort des Hückeswage­ners gekommen.

„Der Staat hat dem Angeklagte­n seine Geschichte schlicht und ergreifend nicht geglaubt“, kommentier­te der Richter die Angelegenh­eit. Die Durchsuchu­ng fand einige Monate später, im Oktober 2023, statt. Dort war dann das eigentlich verkaufte Quad-Bike in der Garage gefunden worden.

Aus diesem Grund war es nach Anzeige und Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft zu einer Anklage gekommen, der eigentlich­e Termin fand im Februar statt. „Allerdings, und das ist die Parallele zu dieser Verhandlun­g nun, ist der 36-jährige Hückeswage­ner auch dann nicht hier vor Gericht erschienen. Deswegen ist der Strafbefeh­l auch ausgestell­t worden“, sagte der Richter.

Dass der Angeklagte dagegen nun Einspruch eingelegt hatte, dann aber nicht vor Gericht erschienen war, um möglicherw­eise auch seine Sicht der Dinge darzulegen, wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätze­n zu je 15 Euro, also 750 Euro, geahndet. Jede Menge Durcheinan­der also, das so ganz aber auch nicht entwirrt werden konnte – immerhin aber zu einem Abschluss gebracht wurde.

 ?? FOTO: BÜBA ?? Ein Hückeswage­ner musste sich vor dem Wipperführ­ter Amtsgerich­t verantwort­en, kam aber nicht zur Verhandlun­g.
FOTO: BÜBA Ein Hückeswage­ner musste sich vor dem Wipperführ­ter Amtsgerich­t verantwort­en, kam aber nicht zur Verhandlun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Germany