Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Angeklagter erscheint nicht
36-jähriger hatte Einspruch eingelegt und wurde nun zu einer Geldtstrafe verurteilt.
HÜCKESWAGEN Ohne Entschuldigung nicht zu seinem Gerichtstermin erscheinen – keine gute Idee. Vor allem, wenn man selbst angeklagt ist. Wobei auch Zeugen, die nicht kommen, mit einer Sanktion rechnen müssen. Besonders eindrucksvoll wird die Geschichte, wenn zu Beginn ein Strafbefehl steht, gegen den Einspruch eingelegt wird. Der wird dann vor Gericht verhandelt. Wenn man dann dort aber nicht erscheint, muss man sich die Frage gefallen lassen, warum man überhaupt Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl eingelegt hat. Und außerdem muss man damit rechnen, dass es teurer als der eigentliche Strafbefehl werden dürfte. So geschehen bei einem 36-jährigen Mann aus Hückeswagen, dem wegen vorhandener Schulden ein Quad-Bike gepfändet werden sollte.
Der Angeklagte gab dann aber an, dass er das Quad-Bike schon vor dem Pfändungstermin, zu dem eine Mitarbeiterin nach Hückeswagen gekommen war, verkauft hatte. An einen namentlich nicht bekannten und auch sonst nicht in Erscheinung getretenen Schrotthändler aus Leverkusen. So weit, so zumindest theoretisch noch möglich. Das alles war im April 2023 passiert. Dann war es allerdings zu einer Durchsuchung am Wohnort des Hückeswageners gekommen.
„Der Staat hat dem Angeklagten seine Geschichte schlicht und ergreifend nicht geglaubt“, kommentierte der Richter die Angelegenheit. Die Durchsuchung fand einige Monate später, im Oktober 2023, statt. Dort war dann das eigentlich verkaufte Quad-Bike in der Garage gefunden worden.
Aus diesem Grund war es nach Anzeige und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Anklage gekommen, der eigentliche Termin fand im Februar statt. „Allerdings, und das ist die Parallele zu dieser Verhandlung nun, ist der 36-jährige Hückeswagener auch dann nicht hier vor Gericht erschienen. Deswegen ist der Strafbefehl auch ausgestellt worden“, sagte der Richter.
Dass der Angeklagte dagegen nun Einspruch eingelegt hatte, dann aber nicht vor Gericht erschienen war, um möglicherweise auch seine Sicht der Dinge darzulegen, wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 750 Euro, geahndet. Jede Menge Durcheinander also, das so ganz aber auch nicht entwirrt werden konnte – immerhin aber zu einem Abschluss gebracht wurde.