Gewinnspiel:
Urlaub im Allgäu
Wenn es so richtig schön ist, wünscht man sich, dass die Zeit ein bisschen langsamer vergeht. Im Luftkurort Fischen im „Allgäuhotel Tanneck“wird es Ihnen garantiert so ergehen. Der einmalige Blick über das Tal mit dem malerischen Fischen, eingebettet in saftige Wiesen, bringt Sie gleich auf Entspannungskurs. Tradition und Moderne vereinen sich in diesem Vier-Sterne-Hotel auf wunderbare Weise. Geschichte wird gepflegt und mit einer angenehmen Leichtigkeit ins Heute transportiert.
Das zeigt sich überall. Chillen Sie auf der Dachlounge bei Sonnenuntergang, schwimmen Sie im Panorama-Pool des Wellness-Spas buchstäblich den Allgäuer Bergen entgegen oder lassen Sie die Seele baumeln am Naturteich im Alpinpark und atmen Sie dabei den Duft der Tannen und Alpenrosen. Tipp: Testen Sie unbedingt im Spa die einmaligen MilchwellAnwendungen mit Quark, Milch, Joghurt und Sahne.
Wohn-Flair: Die Zimmer und Suiten sind eine gelungene Kombination von heimischen Materialien wie Holz, Stein, traditionellen Stoffen und modernen Bild-Elementen – so fühlt man sich schnell geborgen. Zum Wohlfühlen trägt auch die Küche des Hauses bei. Küchenchef Roland Sollacher bringt viel Erfahrung aus der Sterneküche mit in seine Allgäuer Heimat und die Gäste schwärmen von den alpin geprägten Cross-overKreationen. Hausherr Thomas Fischer und Maître Carsten Bauch zeichnen für die edle Weinauswahl verantwortlich.
Ihr Gewinn: 7 Nächte im Vier-SterneAllgäuhotel „Tanneck“(www.hoteltanneck.de), Verwöhn-Vollpension plus (exkl. Getränke), Anreisepauschale 300 Euro.
PURER GENUSS FÜRS AUGE UND FÜR LEIB & SEELE
So nehmen Sie teil: Gehen Sie bis zum 17. 5. 2017, 24 Uhr, auf bunte.de/gewinnspiele, geben Sie dort das Stichwort „Allgäuhotel Tanneck“, Name und E-Mail an. Oder senden Sie das Stichwort bis zum 17.5.2017, (Poststempel) auf einer ausreichend frankierten Postkarte an: BUNTE Gewinnspiel, BUNTE Entertainment Verlag GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München. Berechtigt sind alle Personen über 18 Jahre. Weitere Leistungen und Ausgaben, die über den genannten Gewinn hinausgehen, muss der Gewinner selbst tragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.