Udo Jürgens (†):
UDO JÜRGENS Die Seele des Entertainers kommt nicht zur Ruhe. Schon wieder gibt es Streit: um seine Lieder und das liebe Geld
Bekommen seine Kinder Ärger mit dem Finanzamt?
Endlich spricht es mal einer aus. „Ich bin überzeugt, Udo hätte uns alle Narren genannt“, schreibt Freddy Burger, 72, am 10. April in einem Brief (liegt BUNTE in Kopie vor) an die vier erwachsenen Kinder sowie die Lebensgefährtin des Sängers und Entertainers Udo Jürgens, der am 21. Dezember 2014 mit 80 an Herzversagen gestorben war. Seither nämlich ist im engsten Umfeld des Publikumslieblings keine Ruhe eingekehrt…
Es sind emotionale Zeilen, eine volle DIN-A4-Seite, geschrieben auf dem Computer und per E-Mail verschickt. „Ich meine, dass wir alle nach den mehr als drei Jahren seit dem Tod von Udo vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, um es sprichwörtlich auszudrücken“, schreibt Burger. „Hören wir auf, Narren zu sein, und setzen wir uns gemeinsam dafür ein, Udos musikalisches Erbe noch lange blühen zu lassen!“
Es sei ihm, Udos langjährigem Manager und bestem Freund, eine „Herzensangelegenheit“, seine Arbeit als Geschäftsführer der Udo Jürgens Master AG fortzuführen, „mit vollem Einsatz, größter Motivation und eurer Beteiligung“, appelliert er. „Denn das Lebenswerk von Udo Jürgens ist zu einem kleinen Teil auch ein bisschen mein Lebenswerk und mein Stolz – und ich wünsche mir, dass wir nun gemeinsam stolz darauf sein können.“
Udo Jürgens würde seine Liebsten ganz sicher für „Narren“halten, wüsste er von dem neuesten Streit seiner Erben mit dem von ihm hochgeschätzten Freddy Burger,
seinem Lebensmenschen und wohl einzigen Vertrauten, den er je hatte.
BUNTE hatte Mitte Mai exklusiv über das Testament des Künstlers berichtet. Es war Udos ausdrücklicher Letzter Wille, dass Freddy Burger auch nach dem Tod des beliebten Sängers (mehr als 105 Mio. verkaufte Tonträger) darüber bestimmen soll, was mit seinen Liedern passiert. Udo, für den seine Lieder Seelennahrung, Leidenschaft und Herzblut waren, wünschte sich nichts mehr, als dass seine Musik weiterhin den Fans zugänglich gemacht wird – eben durch Freddy Burger. Udo wollte auch über den Tod hinaus den Menschen mit seinen Texten und Melodien Freude bereiten.
Doch ausgerechnet dagegen gehen seine Kinder, vertreten durch die zuständige Erbschaftsverwaltung in Meilen bei Zürich, nun mit voller Härte vor.
Der Notariatskreis Meilen erwirkte am 27. Februar 2018 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen 23 Lieder auf der CD „Merci, Udo! 2“, die Freddy Burger gemeinsam mit der Plattenfirma Sony im November 2017 in den Handel gebracht hatte. Betroffen sind ebenfalls vier Lieder auf der Christmas-Edition. Am 22. März 2018 wurde das Urteil gegen die Sony Music Entertainment GmbH (Sony Deutschland) vollstreckt. Das heißt: Sony musste den Tonträger vom Markt nehmen. Auch Werbeaktionen, u.a. beim Online-Handel Shop24, MediaMarkt etc., mussten gestoppt werden. Die Rückrufaktion der CD kostet Sony einen „unteren sechsstelligen Betrag“, schreibt Freddy Burger in seinem Brief. Und: „Laut dem bestehenden Vertrag zwischen der Udo Jürgens Master AG und Sony Schweiz werden derlei Kosten der Udo Jürgens Master AG und damit indirekt den Erben weiterbelastet.“
Das finanzielle Risiko der Erben ist noch viel größer: BUNTE weiß aus dem engsten Umfeld der Familie Jürgens, dass der Notariatskreis in Meilen als Sicherheitsleistung für den Hamburger Gerichtsbeschluss eine Mio. Euro aus dem Erbe entnommen hat – diese Summe fehlt nun vorerst im Topf, wenn es darum geht, dreieinhalb Jahre nach Udos Tod irgendwann endlich einmal das Erbe an die Berechtigten auszubezahlen.
Doch es kann noch lange dauern, bis endlich Geld fließt. Denn möglicherweise droht den Erben weiterer Ärger, dieses Mal mit dem Finanzamt. BUNTE liegen exklusive Informationen vor, wonach der (zukünftige) Willensvollstrecker, Rechtsanwalt Werner C. Weber, verschiedene Gutachten „über eine mögliche Haftung für deutsche Erbschaftssteuern“in Auftrag gab. Das Ergebnis liegt den Beteiligten inzwischen vor.
Aus dem Umfeld von Freddy Burger weiß BUNTE, dass John und Jenny Jürgens es (bis vor Kurzem) versäumten, ihr Erbe dem Finanzamt zu melden. Hierzu steht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unter §30 Anzeige des Erwerbs: „Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber … binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem…Finanzamt schriftlich anzuzeigen.“
Als BUNTE mit Hayah Jürgens, Johns Frau, telefoniert, bestätigt sie BUNTE das nicht gemeldete Erbe, inzwischen habe man dies aber nachgeholt. Thomas Laskos, Anwalt von John und Jenny Jürgens, lässt BUNTE schriftlich wissen, dass es sich „nicht um Steuerhinterziehung“handele. Ob und welche Konsequenzen den beiden nun drohen, entscheidet das Münchner Finanzamt. Andreas Janßen vom Institut für Erbrecht erklärt BUNTE: „In Deutschland ist man dazu verpflichtet, einen Erwerb dem Finanzamt zu melden. Das heißt nicht, dass man schon etwas bekommen hat, sondern nur, dass man etwas erbt. Macht man das nicht, heißt es nicht gleich, dass man eine Steuerstraftat begeht. Vielmehr erhebt der Staat in diesem Fall Zinsen auf die Steuerschuld. Man muss nicht nur die Steuern bezahlen, sondern auch Zinsen darauf.“
Auch Freddy Burger ist inzwischen gegen die Kinder und den Verkaufs-Stopp der UdoJürgens-CD vor Gericht gezogen: „Ich kann bestätigen, dass eine entsprechende Feststellungsklage bei unserem Handelsgericht in Zürich anhängig ist“, sagt eine Gerichtssprecherin zu BUNTE. In seinem Brief an die Kinder bittet Freddy Burger: „Unabhängig von der rechtlichen Situation und den damit für uns alle verbundenen hohen Rechtsberatungskosten wäre mir nichts lieber, als dieser Angelegenheit ein baldiges Ende zu setzen und das fortzuführen, was ich seit 40 Jahren mit Herzblut tue: das Werk von Udo Jürgens bestmöglich in seinem Sinne auszuwerten. Ich war und bin auch jetzt jederzeit gesprächsbereit.“
Miteinander zu reden, hilft (meistens). In diesem Fall wäre es längst an der Zeit. Wie hatte Burger so richtig geschrieben: Udo würde alle für Narren halten…
UND NOCH MAL EINE MILLION EURO, DIE VOM ERBE ABGEHT …
ES WURDEN GUTACHTEN ERSTELLT ÜBER MÖGLICHEN STEUER-ÄRGER