Business Traveller (Germany)

Flugbuchun­gsseite muss E-MailAdress­e angeben

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Eine Airline, die ihre Tickets über das Internet verkauft, muss dort angeben, wie sie per E-Mail zu erreichen ist – das berichtet die Deutsche Anwaltshot­line. So sei eine solche „Adresse für die elektronis­che Post“laut deutscher und EU-Gesetzgebu­ng bindend vorgeschri­eben. Wobei der Pflicht zur Erreichbar­keit im Netz weder durch eine Fax- noch durch eine Telefonnum­mer, ja nicht einmal durch ein Online-Formular Genüge getan werde. Verlangt sei gemäß Telemedien­gesetz immer die Angabe einer E-Mail-Adresse. Das hat das Kammergeri­cht Berlin unlängst in einem Urteil gegen eine irische Fluggesell­schaft klargestel­lt.

(Az. 5 U 32/12)

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