Flugbuchungsseite muss E-MailAdresse angeben
Eine Airline, die ihre Tickets über das Internet verkauft, muss dort angeben, wie sie per E-Mail zu erreichen ist – das berichtet die Deutsche Anwaltshotline. So sei eine solche „Adresse für die elektronische Post“laut deutscher und EU-Gesetzgebung bindend vorgeschrieben. Wobei der Pflicht zur Erreichbarkeit im Netz weder durch eine Fax- noch durch eine Telefonnummer, ja nicht einmal durch ein Online-Formular Genüge getan werde. Verlangt sei gemäß Telemediengesetz immer die Angabe einer E-Mail-Adresse. Das hat das Kammergericht Berlin unlängst in einem Urteil gegen eine irische Fluggesellschaft klargestellt.
(Az. 5 U 32/12)