Folge 10: Dänemark
Wenn deutsche Manager im Ausland tätig werden, unterliegen sie zu weiten Teilen auch der Gesetzgebung des Gastlandes. Der Jurist Dr. Rüdiger Theiselmann zeigt an Beispielen, wie sich die Rechtssysteme wichtiger Reiseländer von deutschen Vorschriften unterscheiden Flexibel ist Dänemark nicht nur am Arbeitsmarkt, wo das Modell der sogenannten „Flexicurity“vergleichsweise geringen Kündigungsschutz mit einem hohen Niveau sozialer Absicherung kombiniert. Auch für die Unternehmensführung gelten in Dänemark rechtliche Rahmenbedingungen mit erhöhter Flexibilität. So kann jede Kapitalgesellschaft zum einen traditionell geführt werden, indem ein Gesellschaftsorgan („bestyrelsen“) für strategische Themen und ein zweites Organ („direktion“) für das operative Geschäft verantwortlich ist. Zum anderen steht ein Modell zur Wahl, bei dem ein Executive Board („tilsynsrådet“) von einem Aufsichtsorgan ernannt wird. Bei einer dänischen GmbH („Anpartsselskaber“oder „ApS“) kann außerdem das Executive Board als einziges Organ bestimmt werden.
Großer Spielraum für Manager
Auch bei der Gestaltung der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung untereinander hat das Management in Dänemark großen Spielraum. Denn das dänische Recht sieht für das Executive Board bis auf allgemeine Pflichten nach dem dänischen Gesellschaftsgesetz nicht viele gesetzlich geregelte Aufgaben und Pflichten vor. Dennoch gibt es Regelungen, die man als ausländischer Manager in Dänemark kennen sollte.
Vorsicht bei Spekulationsgeschäften
So darf das Management keine Spekulationsgeschäfte mit Aktien oder Geschäftsanteilen an dem Unternehmen oder an Tochterfirmen desselben Konzerns eingehen. Zudem besteht ein Haftungsrisiko für das Board of Directors, wenn die Kapitalausstattung des Unternehmens nicht in einem betriebswirtschaftlich angemessenen Verhältnis zu dem Umfang der unternehmerischen Tätigkeiten steht.
Mit ihren Pflichten in Dänemark sollten sich Manager aktiv befassen. Denn die dänischen Gerichte zeigen sich mittlerweile weniger zurückhaltend als früher, Pflichtverletzungen des Board of Directors festzustellen, und neigen zu einer verschärften persönlichen Haftung.