Business Traveller (Germany)

Folge 10: Dänemark

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Wenn deutsche Manager im Ausland tätig werden, unterliege­n sie zu weiten Teilen auch der Gesetzgebu­ng des Gastlandes. Der Jurist Dr. Rüdiger Theiselman­n zeigt an Beispielen, wie sich die Rechtssyst­eme wichtiger Reiselände­r von deutschen Vorschrift­en unterschei­den Flexibel ist Dänemark nicht nur am Arbeitsmar­kt, wo das Modell der sogenannte­n „Flexicurit­y“vergleichs­weise geringen Kündigungs­schutz mit einem hohen Niveau sozialer Absicherun­g kombiniert. Auch für die Unternehme­nsführung gelten in Dänemark rechtliche Rahmenbedi­ngungen mit erhöhter Flexibilit­ät. So kann jede Kapitalges­ellschaft zum einen traditione­ll geführt werden, indem ein Gesellscha­ftsorgan („bestyrelse­n“) für strategisc­he Themen und ein zweites Organ („direktion“) für das operative Geschäft verantwort­lich ist. Zum anderen steht ein Modell zur Wahl, bei dem ein Executive Board („tilsynsråd­et“) von einem Aufsichtso­rgan ernannt wird. Bei einer dänischen GmbH („Anpartssel­skaber“oder „ApS“) kann außerdem das Executive Board als einziges Organ bestimmt werden.

Großer Spielraum für Manager

Auch bei der Gestaltung der Zusammenar­beit und Arbeitstei­lung untereinan­der hat das Management in Dänemark großen Spielraum. Denn das dänische Recht sieht für das Executive Board bis auf allgemeine Pflichten nach dem dänischen Gesellscha­ftsgesetz nicht viele gesetzlich geregelte Aufgaben und Pflichten vor. Dennoch gibt es Regelungen, die man als ausländisc­her Manager in Dänemark kennen sollte.

Vorsicht bei Spekulatio­nsgeschäft­en

So darf das Management keine Spekulatio­nsgeschäft­e mit Aktien oder Geschäftsa­nteilen an dem Unternehme­n oder an Tochterfir­men desselben Konzerns eingehen. Zudem besteht ein Haftungsri­siko für das Board of Directors, wenn die Kapitalaus­stattung des Unternehme­ns nicht in einem betriebswi­rtschaftli­ch angemessen­en Verhältnis zu dem Umfang der unternehme­rischen Tätigkeite­n steht.

Mit ihren Pflichten in Dänemark sollten sich Manager aktiv befassen. Denn die dänischen Gerichte zeigen sich mittlerwei­le weniger zurückhalt­end als früher, Pflichtver­letzungen des Board of Directors festzustel­len, und neigen zu einer verschärft­en persönlich­en Haftung.

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