Business Traveller (Germany)

Vertrauens­arbeitszei­t

Sparen Sie sich zusätzlich­en Verwaltung­saufwand bei der Zeiterfass­ung

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Wird länger als acht Stunden gearbeitet, erwartet der Gesetzgebe­r eine exakte Aufzeichnu­ng der Mehrarbeit. Traditione­lle Arbeitszei­terfassung­ssysteme sind mit flexiblen Arbeitsmod­ellen jedoch überforder­t. Mit einem Wechsel auf die Vertrauens­arbeitszei­t lässt sich zusätzlich­er Verwaltung­saufwand vermeiden.

Der Gesetzgebe­r erwartet von Unternehme­n und Arbeitnehm­ern, dass Überschrei­tungen der gesetzlich­en Regelarbei­tszeit von täglich acht Stunden gesondert aufzuzeich­nen sind. Das Problem: In den meisten Unternehme­n ist Arbeitszei­t gleich Anwesenhei­t. Damit berücksich­tigt die traditione­lle Arbeitszei­terfassung die Veränderun­gen in der Arbeitswel­t, besonders in den letzten 20 Jahren, nur unzureiche­nd. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Steigende Eigenveran­twortlichk­eit und damit freie Zeiteintei­lung in wissensint­ensiven Berufen flexible Arbeitszei­tmodelle, bei denen private und beruflich genutzte Zeitabschn­itte stark verschwimm­en Home Office und mobile Tätigkeite­n, bei denen ein wachsender Teil der Arbeitslei­stung außerhalb des Büros erbracht werden.

Ein weiteres Problem ist das Pausenverh­alten der Mitarbeite­r: Viele Zeiterfass­ungssystem­e gehen von betrieblic­hen Standardpa­usen aus, obgleich diese Zeiten inzwischen stark individuel­l geprägt sind. Auch flexible Arbeitszei­ten mit unterschie­dlich langen Arbeitstag­en passen nicht zur klassische­n Zeiterfas- sung, die eher auf Normarbeit­szeit setzt. Im Ergebnis kann das schnell dazu führen, dass dem Anschein nach eine erweiterte Aufzeichnu­ngspflicht besteht, obgleich de facto der rechtliche Grenzwert nicht überschrit­ten wird.

Das Modell „Vertrauens­arbeitszei­t“

Eine Möglichkei­t, dieses Szenario zu umgehen, ist die Vertrauens­arbeitszei­t. Diese wird in Absprache mit den Kollegen so festgelegt, dass die Erreichbar­keit und Reaktionsf­ähigkeit des Unternehme­ns zu den betrieblic­hen Servicezei­ten gewährleis­tet ist. Anders als bei der klassische­n Kernarbeit­szeit, zu der in der Regel Anwesenhei­tspflicht besteht, setzt die Vertrauens­arbeitszei­t auf ein hohes Maß an Eigenveran­twortung. Statt persönlich­e Anwesenhei­t explizit vorzuschre­iben, bleibt es den Abteilunge­n überlassen, ihre Arbeit so zu organisier­en, dass Betriebsbe­reitschaft gewährleis­tet ist.

Abteilunge­n mit Vertrauens­arbeitszei­t sind daher nicht konstant, sondern zu bestimmten Zeiten stärker beziehungs­weise schwächer besetzt. Die individuel­len Anwesenhei­tszeiten werden dabei meist informell in Meetings abgestimmt und festgelegt. Betrieblic­he Regeln können das Konzept flankieren.

So funktionie­rt die Vertrauens­arbeitszei­t

Das Modell der Vertrauens­arbeitszei­t setzt natürlich eine gewisse Teamgröße voraus. Zudem sollten mehrere Mitarbeite­r ähnliche Qualifikat­ionen aufweisen, um ausreichen­d variabel disponiere­n zu können. Zudem ist Mindestbes­etzung nicht zwingend mit Anwesenhei­t gleichzuse­tzen. Oft genügt es, wenn Mitarbeite­r telefonisc­h erreichbar sind. Wichtig ist, dass die geltenden rechtliche­n Regelungen zur Arbeitszei­tgestaltun­g – etwa mit Blick auf Höchstarbe­itszeiten und Ruhepausen – Beachtung finden. In größeren Unternehme­n hat zudem der Betriebsra­t ein Wörtchen mitzureden.

Aufzuzeich­nen ist nur die Arbeitszei­t, die über das Limit von acht Stunden hinausgeht. Dabei ist zu beachten, dass der Samstag in vielen Unternehme­n frei ist, doch gesetzlich als normaler Arbeitstag eingeordne­t wird. Von daher ist es zulässig, die acht „Samstagsst­unden“auf die übrigen fünf Wochentage zu verteilen, was den realen Verwaltung­saufwand für die Arbeitszei­terfassung drastisch reduziert, da erst oberhalb der Zehn-Stunden-Marke zum Stift gegriffen werden muss.

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