Neues Jahr, neue Regeln
Bereits im Dezember traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Zum Jahreswechsel gab es noch ein paar mehr. Der ADAC hat die wichtigsten zusammengefasst: Radfahrer müssen ab sofort die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn keine Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Fällen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen seit Januar der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimeter Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neuregelungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandsschutz. Was noch kommen könnte: Noch für 2017 ist eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig auch Tablet & Co. betreffen soll. Auch eine Erhöhung der Bußgelder ist geplant. Außerdem soll das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können.
Quelle: ADAC