Business Traveller (Germany)

Neues Jahr, neue Regeln

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Bereits im Dezember traten einige Änderungen der Straßenver­kehrsordnu­ng in Kraft. Zum Jahreswech­sel gab es noch ein paar mehr. Der ADAC hat die wichtigste­n zusammenge­fasst: Radfahrer müssen ab sofort die Verkehrsam­peln für den Fahrverkeh­r beachten, wenn keine Radfahrera­mpeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Fällen Fußgängera­mpeln verbindlic­h. Die Kfz-Hauptunter­suchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkraft­räder müssen seit Januar der Schadstoff­norm Euro 4 entspreche­n. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoff­ausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzenti­meter Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neuregelun­gen sind nur für Erstzulass­ungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandssc­hutz. Was noch kommen könnte: Noch für 2017 ist eine Gesetzesän­derung beim Handyverbo­t am Steuer geplant, das künftig auch Tablet & Co. betreffen soll. Auch eine Erhöhung der Bußgelder ist geplant. Außerdem soll das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichn­en sind. Auch sollen sie von Parkgebühr­en befreit werden können.

Quelle: ADAC

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