TELEFONISCHE KRANKMELDUNG WEITERHIN MÖGLICH
Um niedergelassene Ärzte zu entlasten und Engpässen in den Praxen vorzubeugen, wurde die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung noch bis Ende des Jahres verlängert. Seit dem 19. Oktober sind demnach telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder bundesweit möglich. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020, könnte bei Bedarf aber auch verlängert werden.