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TELEFONISC­HE KRANKMELDU­NG WEITERHIN MÖGLICH

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Um niedergela­ssene Ärzte zu entlasten und Engpässen in den Praxen vorzubeuge­n, wurde die Ausnahmere­gelung zur telefonisc­hen Krankschre­ibung noch bis Ende des Jahres verlängert. Seit dem 19. Oktober sind demnach telefonisc­he Krankschre­ibungen wegen Erkältungs­beschwerde­n wieder bundesweit möglich. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020, könnte bei Bedarf aber auch verlängert werden.

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