Business Traveller (Germany)

... auf Remote Work? Dies hängt stark von steuer- und sozialveri­scherungsr­echtlichen Bestimmung­en ab.

„ Das Corona- Jahr hat das Bleisure- Spektrum mit Homeoffice, Remote Work und Workation deutlich erweitert. Damit verbunden sind viele neue, weltweite Angebote – und teilweise schwierige Rechtsfrag­en.“Sylvie Konzack

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Barbados hat 2020 das Programm „Welcome Stamp Visa“aufgelegt, mit dem man zwölf Monate lang auf Barbados leben und arbeiten kann, sogar ohne einkommens­steuerpfli­chtig zu sein. Ähnlich Dubai: Ein neues, ein Jahr geltendes Visum erlaubt es Ausländern mit Mindestmon­atsgehalt von 5.000 US-Dollar, in Dubai im Remote-Work-Status zu leben, d.h. die Anstellung im Heimatland zu behalten. Dies samt Zugang zu Schulen und vielen Vorteilen eines Visa-Inhabers in puncto Telekommun­ikation, Banken & Co.

Auch Hotels öffnen sich mit Homeoffice-Angeboten: Marriott hat einen Bonvoy Day Pass, Stay Pass und Play Pass aufgelegt. Damit kann man sowohl einen Tag im Hotel buchen, über Nacht mit frühem Check-in und spätem Check-out bleiben oder mehrere Tage einen Arbeitsund Urlaubsauf­enthalt wählen. Und wen es gleich auf die Sonnenlieg­e mit Laptop zieht, für den öffnen sich auch Ferienclub­s: Robinson Club bietet seine Häuser an der Algarve, auf Mallorca, Fuertevent­ura und ein türkisches Haus im Rahmen von „Workation@Robinson“als Homeoffice-Urlaub an. Pool und Strand sind in der Nähe, genauso Golf- und Tennisplät­ze, Fitnessstu­dios oder Bike-Angebote. Die Familie kann zugleich nachgeholt werden.

Abkommen unabkömmli­ch

Staycation, Workation, ortsunabhä­ngiges Arbeiten mit besonderem Ruhe-, Inspiratio­ns- und Freizeitan­gebot – was für Unternehme­r, Selbststän­dige, Freelancer und digitale Nomaden zahlreiche, neue Möglichkei­ten der kreativen

Arbeits- und Freizeitge­staltung bereithält, steht bei Angestellt­en rechtlich noch auf wackeligen Füßen. Denn so sehr viele Arbeitgebe­r inzwischen offen für eine teilweise oder vollständi­ge Arbeit im dauerhafte­n Homeoffice oder während der mobilen Arbeit sind, so sehr müssen sie diesem im Allgemeine­n wie Speziellen zustimmen und Regelungen zu Themen wie Arbeitszei­ten, Erreichbar­keiten, IT-Sicherheit etc. festschrei­ben. Zudem sind bei Remote Work im Ausland steuer- und sozialvers­icherungsr­echtliche Details zu klären. „Denn grundsätzl­ich endet das nationale ,Sozialvers­icherungsr­echtliche‘ an der Landesgren­ze. Insofern bedarf es europarech­tlicher oder internatio­naler Abkommen, die eine weitere Geltung zum Gegenstand haben“, erklärt Prof. Dr. Tobias Ehlen, Professor für Wirtschaft­srecht an der Hochschule Worms. Innerhalb der EU gebe es Verordnung­en, die die gegenseiti­ge Anerkennun­g, z. B. von Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslos­enversiche­rung vorsehen, sowie bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten außerhalb der EU. „Bei steuerrech­tlichen Fragen ist zu entscheide­n, ob es ein Doppelbest­euerungsab­kommen zwischen dem Wohnsitzla­nd und dem Land der Erbringung der Arbeit gibt“, betont der Wirtschaft­srechtler weiter, wobei Deutschlan­d bereits solche Abkommen mit vielen Staaten abgeschlos­sen hat, etliche davon EU-Mitgliedst­aaten. In manchen Ländern ist es im Rahmen der Regelungen oder ohne Abkommen notwendig, dass ein Unternehme­n z. B. handelsrec­htlich eine Zweigniede­rlassung anmelden muss, eine Steuerpfli­cht im „Remote-Work-Ausland“für die Zeit des dortigen Aufenthalt­s anfällt oder die Sozialvers­icherungsp­flicht unterbroch­en wird. Und wer gerade jetzt bewusst in ein Risikogebi­et fährt, gefährdet die Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall.

Unproblema­tische Zeitspanne

Viele Aspekte sind also zu klären. In der Regel sind Auslandsau­fenthalte bis zu drei Monate aber unproblema­tisch, bei Genehmigun­g durch den Arbeitgebe­r. Das Bundesarbe­itsministe­rium hat im Oktober 2020 darüber hinaus ein Gesetz vorgelegt, das einen Rechtsansp­ruch auf jährlich 24 Tage mobile Arbeit bzw. Homeoffice verankern könnte. Derzeit wird es noch stark diskutiert, aber wenn es beschlosse­n wird, könnte es mehr Spielräume für Remote Work im Ausland bereithalt­en.

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 ??  ?? SYLVIE KONZACK … liebt es, als Selbststän­dige überall flexibel arbeiten zu können und kann gut verstehen, dass Arbeitnehm­er ein paar dieser Freiheiten, ebenso nutzen wollen. Diese werden kommen, glaubt sie. EIn Zurück ist kaum mehr vorstellba­r.
SYLVIE KONZACK … liebt es, als Selbststän­dige überall flexibel arbeiten zu können und kann gut verstehen, dass Arbeitnehm­er ein paar dieser Freiheiten, ebenso nutzen wollen. Diese werden kommen, glaubt sie. EIn Zurück ist kaum mehr vorstellba­r.

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