BREXIT: NEUE RECHTSLAGE FÜR FLUGGÄSTE
Seit 2005 stärkt die EU-Verordnung 261 die Rechte europäischer Fluggäste. Anwendung findet diese auf alle Flüge, die in der EU starten bzw. in der EU landen, sofern sie von einer Airline mit Sitz in der EU ausgeführt wurden. Da Großbritannien nun als Drittstaat gilt, fallen viele Flüge in Europa nicht mehr unter die EU-Verordnung, darunter alle Flüge von British Airways, Easyjet und Co., die in Großbritannien starten. Allerdings nimmt das Vereinigte Königreich nun Fluggastrechte für eben diese Flüge in seine nationale Gesetzgebung als „The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing Regulations 2019” (APR) auf. Diese scheinen der EU-Verordnung zumindest stark zu ähneln und haben eine Aufrechterhaltung der EU-Fluggastrechte zum Ziel. Was sich beispielsweise ändert, ist die Höhe der Entschädigungszahlungen im Fall einer Flugunregelmäßigkeit. Auf Kurzstrecken soll es ab sofort 220 Pfund (ca. 254 Euro) geben, auf Mittelstrecken 350 Pfund (ca. 405 Euro), auf Langstrecken beträgt die Entschädigungssumme jetzt 520 Pfund (ca. 601
Euro). Quelle: Aviclaim