Business Traveller (Germany)

BREXIT: NEUE RECHTSLAGE FÜR FLUGGÄSTE

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Seit 2005 stärkt die EU-Verordnung 261 die Rechte europäisch­er Fluggäste. Anwendung findet diese auf alle Flüge, die in der EU starten bzw. in der EU landen, sofern sie von einer Airline mit Sitz in der EU ausgeführt wurden. Da Großbritan­nien nun als Drittstaat gilt, fallen viele Flüge in Europa nicht mehr unter die EU-Verordnung, darunter alle Flüge von British Airways, Easyjet und Co., die in Großbritan­nien starten. Allerdings nimmt das Vereinigte Königreich nun Fluggastre­chte für eben diese Flüge in seine nationale Gesetzgebu­ng als „The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing Regulation­s 2019” (APR) auf. Diese scheinen der EU-Verordnung zumindest stark zu ähneln und haben eine Aufrechter­haltung der EU-Fluggastre­chte zum Ziel. Was sich beispielsw­eise ändert, ist die Höhe der Entschädig­ungszahlun­gen im Fall einer Flugunrege­lmäßigkeit. Auf Kurzstreck­en soll es ab sofort 220 Pfund (ca. 254 Euro) geben, auf Mittelstre­cken 350 Pfund (ca. 405 Euro), auf Langstreck­en beträgt die Entschädig­ungssumme jetzt 520 Pfund (ca. 601

Euro). Quelle: Aviclaim

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