BAHNFAHREN IN DER EU: WAS KÜNFTIG GILT
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf eine Modernisierung der Fahrgastrechte im Bahnverkehr geeinigt: So sollen unter anderem die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gestärkt werden. Auch sollen Fahrgäste in Zukunft das Recht haben, Fahrräder mit in den Zug zu nehmen.
Was die Entschädigung im Fall von Zugausfällen und Verspätungen betrifft, so soll für Fahrgäste der Anspruch auf Entschädigung entfallen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände (z.B. extremes Wetter, Pandemie) als Ursache der Unregelmäßigkeiten feststehen. Fahrgäste behalten in solchen Fällen aber das Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistung.
Die Neuregelungen müssen noch formell beschlossen werden und treten dann unverzüglich in Kraft. Quelle: ADAC