Business Traveller (Germany)

BAHNFAHREN IN DER EU: WAS KÜNFTIG GILT

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Das Europäisch­e Parlament und der Rat der EU haben sich auf eine Modernisie­rung der Fahrgastre­chte im Bahnverkeh­r geeinigt: So sollen unter anderem die Rechte von Fahrgästen mit Behinderun­gen oder eingeschrä­nkter Mobilität gestärkt werden. Auch sollen Fahrgäste in Zukunft das Recht haben, Fahrräder mit in den Zug zu nehmen.

Was die Entschädig­ung im Fall von Zugausfäll­en und Verspätung­en betrifft, so soll für Fahrgäste der Anspruch auf Entschädig­ung entfallen, wenn sogenannte außergewöh­nliche Umstände (z.B. extremes Wetter, Pandemie) als Ursache der Unregelmäß­igkeiten feststehen. Fahrgäste behalten in solchen Fällen aber das Recht auf Rückerstat­tung des Fahrpreise­s, anderweiti­ge Beförderun­g und Hilfeleist­ung.

Die Neuregelun­gen müssen noch formell beschlosse­n werden und treten dann unverzügli­ch in Kraft. Quelle: ADAC

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