Business Traveller (Germany)

IMPFPFLICH­T FÜR ARBEITNEHM­ER?

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Seit Januar wird in Deutschlan­d geimpft. Nach den Hochrikogr­uppen kommen bald auch Menschen an die Reihe, die in einem klassische­n Arbeitsver­hältnis stehen. Da es für Arbeitgebe­r von großem Interesse sein muss, das Infektions­risiko am Arbeitspla­tz möglichst gering zu halten, stellt sich die Frage, ob Arbeitnehm­er verpflicht­et werden können, eine Impfung gegen Covid-19 vorzunehme­n.

Die Antwort lautet: nein. Zum einen gibt es aktuell keine gesetzlich­e Impfpflich­t, auf die sich Arbeitgebe­r berufen könnten.

Zum anderen gibt es auch keine arbeitsver­tragliche Pflicht: Vom Direktions­recht, d.h. der einseitige­n Anordnung durch den Arbeitgebe­r, ist eine Impflicht nicht mehr gedeckt. Eine Impfpflich­t, die tief in die körperlich­e Unversehrt­heit eingreift, geht weit über das hinaus, was normalerwe­ise im Rahmen eines Arbeitsver­hältnisses vom Arbeitgebe­r einseitig angeordnet werden kann. Er sollte es auch vermeiden, erhöhten Druck auf die Belegschaf­t auszuüben, da dies den Straftatbe­stand der Nötigung erfüllen kann. Es bleibt allein eine höchstpers­önliche Entscheidu­ng jedes einzelnen Arbeitnehm­ers, ob er sich impfen lassen möchte. Quelle: anwalt.de

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