IMPFPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER?
Seit Januar wird in Deutschland geimpft. Nach den Hochrikogruppen kommen bald auch Menschen an die Reihe, die in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen. Da es für Arbeitgeber von großem Interesse sein muss, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten, stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet werden können, eine Impfung gegen Covid-19 vorzunehmen.
Die Antwort lautet: nein. Zum einen gibt es aktuell keine gesetzliche Impfpflicht, auf die sich Arbeitgeber berufen könnten.
Zum anderen gibt es auch keine arbeitsvertragliche Pflicht: Vom Direktionsrecht, d.h. der einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber, ist eine Impflicht nicht mehr gedeckt. Eine Impfpflicht, die tief in die körperliche Unversehrtheit eingreift, geht weit über das hinaus, was normalerweise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden kann. Er sollte es auch vermeiden, erhöhten Druck auf die Belegschaft auszuüben, da dies den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann. Es bleibt allein eine höchstpersönliche Entscheidung jedes einzelnen Arbeitnehmers, ob er sich impfen lassen möchte. Quelle: anwalt.de