ZAHL: 50.000 EURO
Bußgeld drohen Autofahrern in Berlin, wenn sie ihren Motor „warmlaufen“lassen (zum Vergleich: Auf Bundesebene liegt der Satz bei 80 Euro). Grund für die Strafe: Laut § 30 StVO diene ein Motor lediglich der Fortbewegung und nicht der Wärmeentwicklung.