Business Traveller (Germany)

ZAHL: 50.000 EURO

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Bußgeld drohen Autofahrer­n in Berlin, wenn sie ihren Motor „warmlaufen“lassen (zum Vergleich: Auf Bundeseben­e liegt der Satz bei 80 Euro). Grund für die Strafe: Laut § 30 StVO diene ein Motor lediglich der Fortbewegu­ng und nicht der Wärmeentwi­cklung.

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