Kraftprobe um Ausnahmen
Tauziehen um Mindestlohn
BERLIN - Ein Reizthema der neuen Bundesregierung wurde über die Feiertage neu befeuert: Nicht nur Union und SPD interpretieren den Koalitionsvertrag in punkto Mindestlohn unterschiedlich - auch Arbeitgeber und Gewerkschaften tun dies.
Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird ähnlich wie in der schwarz-roten Koalition auch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kontrovers diskutiert. Während die Arbeitgeber Ausnahmen für bestimmte Gruppen fordern, lehnen die Gewerkschaften diese ab.
Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, erwartet Konflikte mit der SPD bei der Umsetzung des Ko- alitionsvertrages in diesem Punkt: „Beim Mindestlohn haben wir noch Gesprächsbedarf.“
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte, dass die gesetzliche Regelung im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern erarbeitet werden soll: „Im Rahmen dieses Dialogs werden wir auf notwendige Differenzierungen, Stufenpläne und Ausnahmen dringen.“
Kramer ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn „vor allem in den neuen Ländern Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen“werde. „Menschen, die noch nie gearbeitet haben, junge Leute ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizier- te werden vielfach Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in Arbeit zu finden, wenn die 8,50 Euro für alle gelten sollen.“Für diese Gruppen müssten Sonderlösungen gefunden werden.
Die Gewerkschaften wollen laut DGB-Chef Michael Sommer penibel darauf achten, dass der Mindestlohn von Arbeitgebern nicht unterlaufen wird. „Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten.“Es sei „ein großer gewerkschaftlicher Erfolg“, dass er dann auch für die Mini-Jobber gelte.