Chemnitzer Morgenpost

Bundesrat will NPD Geldhahn zudrehen

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Die Länder gehen geschlosse­n gegen eine weitere Finanzieru­ng der rechtsextr­emen NPD mit staatliche­m Geld vor. Der Bundesrat beschloss einstimmig eine Entschließ­ung zum Ausschluss von Parteien mit verfassung­sfeindlich­en Zielen von der Parteienfi­nanzierung und sonstigen Leistungen.

Die Länder greifen mit den Anträgen für eine angestrebt­e Grundgeset­zänderung einen Weg auf, den das Bundesverf­assungsger­icht aufgewiese­n hatte. Die Länderkamm­er mahnte zügiges Handeln an. Um die NPD von staatliche­n Geldern auszuschli­eßen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebt­es Verbot der NPD ausgesproc­hen. Die Partei sei verfassung­sfeindlich, aber auch zu unbedeuten­d, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen aber auf „andere Reaktionsm­öglichkeit­en“ hin wie den Entzug der Parteienfi­nanzierung.

In einem Gesetzesan­trag Niedersach­sens heißt es, eine wehrhafte Demokratie müsse es nicht hinnehmen, „dass die Grundprinz­ipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergrabe­n werden“. Die verfassung­srechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, „wo konkrete extremisti­sche Bestrebung­en zum Kampf gegen die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng genutzt werden“.

Parteien bekommen staatliche Unterstütz­ung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswa­hl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

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Die Bundesländ­er wollen Rechtsextr­emen und Verfassung­sfeinden die staatliche Förderung kappen.

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