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Von Markus Weinberg DRESDEN - Der Mikrozensus steht an. Jährlich muss ein Prozent aller sächsischen Haushalte Rede und Antwort stehen. Sie bekommen demnächst persönlich Besuch von einem Interviewer des Statistischen Landesamtes. Die Teilnahme an der „kleinen Volkszählung“ist Pflicht.
Im Auftrag von Bund und Land klingeln an fast 20 000 Wohnungstüren in Sachsen Interviewer. Und die haben viel Gepäck dabei, insgesamt 75 Seiten voller Fragebögen. Darin werden allerhand Details zur wirtschaftlichen und sozialen Lage abgefragt.
Drücken kann sich niemand der Auserwählten. „Wer sich verweigert, riskiert ein Zwangsgeld von mindestens 150 Euro“, teilt eine Sprecherin des Statistischen Landesamtes mit. „Im Vorfeld der Umfrage kündigen sich die Mitarbeiter allerdings schriftlich an und schlagen einen persönlichen Termin vor.“Doch fast ein Drittel aller Angeschriebenen nutzt den persönlichen Besuch nicht - erteilt schriftlich Auskunft. Wer sich nicht meldet, erhält erst ein Erinnerungs-, dann ein Mahnschreiben. Erst dann folgt ein Zwangsgeldverfahren. Was wollen die Interviewer wissen? Informationen zu Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Haupt- und Nebenwohnung. Im Fokus auch Themen wie Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Rentenversicherung, Schulabschluss, Quelle des Lebensunterhalts. 2017 zusätzlich: Fragen zu Migration, Gesundheit und Schichtarbeit.
Was passiert mit den Datenen nach der Befragung?
Nach Aufbereitung und Er-Ergebniserstellung werden allelle Datensätze gelöscht, welchee Rückschluss auf den Haushalt ermöglichen.
Wofür werden die Angaben gebraucht?
Der Mikrozensus ergänzt die aller zehn Jahre stattfindende große Volkszählung - letztmalig 2011. Die Daten n fließen in Statistiken ein. Geben en Auskunft über den Zustand der Gesellschaft und dienen Parlamenten, Ministerien, wissenschaftnschaftlichen Einrichtungen, aber auchuch Marktund Meinungsforschungsinstituten.tituten.