Linke prangert Leistungs-Kürzungen an
Zwei Milliarden Euro Hartz-IV-Sanktionen in zehn Jahren
BERLIN - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, darf keine zumutbaren Jobangebote oder Ausbildungen verweigern, Termine unentschuldigt versäumen oder zusätzliche Einkommen verschweigen - sonst können die Jobcenter die Auszahlungen kürzen. Von dieser Möglichkeit machen sie offenbar ausgiebig Gebrauch.
In den vergangenen zehn Jahren haben die Jobcenter Hartz-IV-Sanktionen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verhängt. Die Summe der Gelder, die Hartz-IVBeziehern nicht ausgezahlt wurden, beträgt von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann (56) hervorgeht.
Zuletzt stieg die Jahressumme der Sanktionen um mehr als vier Millionen auf knapp 175 Millionen Euro 2016. Im Jahr 2016 wurden für 134 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens einmal Strafmaßnahmen angeordnet - 11 000 mehr als noch vor zehn Jahren. Anteilig wurden von 3,1 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bezüge gekürzt. Im Durchschnitt lag die Höhe dieser Sanktionen im vergangenen Jahr bei 108 Euro.
„Grundrechte kürzt man nicht“, kritisierte Zimmermann. Die Sanktionen verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können. Linke-Chefin Katja Kipping (39) erklärte, Sanktionen träfen Menschen, „die in der Regel kein finanzielles Polster haben“. Sie gehörten abgeschafft.