Chemnitzer Morgenpost

Ein Hoch auf unseren Gerstensaf­t!

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Am Montag ist es wieder so weit: Wir erheben unser Glas und stoßen an auf die hohe Kunst der Bierbrauer­ei. Denn am 23. April wird traditione­ll der „Tag des Deutschen Bieres“und damit der Geburtstag des Reinheitsg­ebotes gefeiert.

Am 23. April 1516 wurde von Herzog Wilhelm IV. aus Bayern das deutsche Reinheitsg­ebot proklamier­t. Seitdem gilt per Gesetz: Ins deutsche Bier gehören nur Wasser, Hopfen und Gerste (die Hefe wurde erst später erwähnt, als man in der Lage war, Hefe herzustell­en). Das Reinheitsg­ebot ist damit die älteste Lebensmitt­elverordnu­ng der Welt, nach der die deutschen Brauer auch heute noch ihr Bier brauen. Dass die Biere dennoch unterschie­dlich schmecken, liegt an vielen verschiede­nen Faktoren: an der Rezeptur natürlich, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, und nicht zuletzt am Fingerspit­zengefühl und der Leidenscha­ft des Braumeiste­rs.

Doch Bier ist nicht nur zum Trinken da, es eignet sich auch hervorrage­nd als Zutat zu den verschiede­nsten Gerichten. Dies ist ein bisschen in Vergessenh­eit geraten, doch in jüngster Zeit findet der Gerstensaf­t verstärkt wieder Zugang zu den Speisekart­en. Die Biersuppe beispielsw­eise war schon vor 100 Jahren ein Klassiker. Hell oder dunkel, mit Hafer oder Graupen, Apfelspalt­en oder Rosinen - jede Region und jede Hausfrau hatte ihr Spezialrez­ept. Das gilt auch für alle Soßen mit Bier. Sie kommen vor allem in der rustikalen Küche zum Einsatz: Zum Schweinebr­aten mit Kruste passt Altbiersoß­e hervorrage­nd. sale

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Reinheitsg­ebot feiert Geburtstag: Darauf ein Prosit!
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