Ein Hoch auf unseren Gerstensaft!
Am Montag ist es wieder so weit: Wir erheben unser Glas und stoßen an auf die hohe Kunst der Bierbrauerei. Denn am 23. April wird traditionell der „Tag des Deutschen Bieres“und damit der Geburtstag des Reinheitsgebotes gefeiert.
Am 23. April 1516 wurde von Herzog Wilhelm IV. aus Bayern das deutsche Reinheitsgebot proklamiert. Seitdem gilt per Gesetz: Ins deutsche Bier gehören nur Wasser, Hopfen und Gerste (die Hefe wurde erst später erwähnt, als man in der Lage war, Hefe herzustellen). Das Reinheitsgebot ist damit die älteste Lebensmittelverordnung der Welt, nach der die deutschen Brauer auch heute noch ihr Bier brauen. Dass die Biere dennoch unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Faktoren: an der Rezeptur natürlich, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, und nicht zuletzt am Fingerspitzengefühl und der Leidenschaft des Braumeisters.
Doch Bier ist nicht nur zum Trinken da, es eignet sich auch hervorragend als Zutat zu den verschiedensten Gerichten. Dies ist ein bisschen in Vergessenheit geraten, doch in jüngster Zeit findet der Gerstensaft verstärkt wieder Zugang zu den Speisekarten. Die Biersuppe beispielsweise war schon vor 100 Jahren ein Klassiker. Hell oder dunkel, mit Hafer oder Graupen, Apfelspalten oder Rosinen - jede Region und jede Hausfrau hatte ihr Spezialrezept. Das gilt auch für alle Soßen mit Bier. Sie kommen vor allem in der rustikalen Küche zum Einsatz: Zum Schweinebraten mit Kruste passt Altbiersoße hervorragend. sale