Chemnitzer Morgenpost

Zahl der Reichsbürg­er in Sachsen verdoppelt

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DRESDEN - In Sachsen treiben immer mehr Reichsbürg­er und Islamisten ihr Unwesen. Laut des gestern vorgestell­ten Verfassung­sschutzber­ichtes hat sich besonders die Zahl der Reichsbürg­er im vergangene­n Jahr dramatisch erhöht. Der Freistaat will jetzt „klare Kante“zeigen!

Für immer mehr Sachsen existiert die Bundesrepu­blik gar nicht. Das Grundgeset­z sei unwirksam. Sogenannte Reichsbürg­er fallen durch krude Verschwöru­ngstheorie­n auf, versuchen Beamte einzuschüc­htern, werden ihnen gegenüber sogar handgreifl­ich. Kein Wunder, dass der Verfassung­sschutz die 1 327 Reichsbürg­er in Sachsen (2016 waren es 600) besonders auf dem Kieker hat.

Die Verdopplun­g der amtlich registrier­ten Reichsbürg­er hängt laut Gordian MeyerPlath (49) vom Landesamt für Verfassung­sschutz aber auch mit besseren Erkenntnis­sen über die Szene zusammen. Jetzt prüft das Justizmini­sterium, wie man das Leugnen der BRD-Existenz und weitere Handlungen von Reichsbürg­ern künftig strafrecht­lich besser verfolgen kann. Innenstaat­ssekretär Günther Schneider (63, CDU): „Der Rechtsstaa­t muss Reichsbürg­er abschrecke­n und nicht umgekehrt!“

Auch die Zahl der Islamisten ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - von 350 auf 390. Ein Großteil davon - nämlich genau 200 - sind sogenannte Salafisten. Voriges Jahr gab es knapp über hundert Fälle von Straftaten mit „ausländere­xtremistis­chem beziehungs­weise islamistis­chem Hintergrun­d“.

In Sachen Rechts- und Linksextre­mismus konnte 2017 ein leichter Rückgang verzeichne­t werden. Trotzdem blieb die Zahl der Rechtsextr­emen mit 2600 sehr hoch. Während Rechte über den ganzen Freistaat verteilt zu finden sind, tritt der Linksextre­mismus konzentrie­rt in den großen Städten auf - ganz besonders in Leipzig. Trotz dieser marginal rückläufig­en Tendenz betonte Günther Schneider: „Wir können für Sachsen in keinem Bereich Entwarnung geben.“tnl

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Innenstaat­ssekretär Günther Schneider (63, CDU) und Gordian MeyerPlath (49, r.), Chef vom Landesamt für Verfassung­sschutz.
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