Klage zugelassen! Frauke Petry kommt vor Gericht
Von Juliane
orgenro DRESDEN - Der Weg für einen Prozess gegen Ex-AfDChefin Frauke Petry (43) ist frei - im Wahljahr 2019! Das Landgericht Dresden hat die Anklage wegen Meineides zur Hauptverhandlung zugelassen.
till geworden ist es um Frauke Petry - seit ihrem Austritt aus der AfD sitzt sie im Bundestag in der letzten Reihe, ist fraktionslose Abgeordnete im Dresdner Landtag mit wenig Redezeit und kämpft für ihre „Blaue Partei“. Doch 2019, wenn in Sachsen am 1. September en n tag gewä wird, dürfte sie mehr Aufmerksamkeit bekommen als ihr lieb ist: Sie wird auf der Anklagebank des Dresdner Landgerichts sitzen.
Der Vorwurf: Sie soll bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages unter Eid wa rheitswidrige Angaben gemacht haben, so das Gericht. Dabei ging es um Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes 2014. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt
zu haben ( P beric e e).
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Doch dieses Jahr wird auf jeden Fall nicht mehr verhandelt. Petry wertet den Prozess als Versuch, eine „politische Mitbewerberin zu diskreditieren“: „Es zeichnet sich seit Langem ab, dass die sächsische Justiz mit die- sem Verfahren politisch m ssbraucht werden soll“, sagte sie der MOPO.
Doch Petry droht weiterer Ärger: Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt gegen sie wegen Subventionsbetruges, Untreue und Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit ihrer Firma.