Polizei muss nacharbeiten
Schlampige Polizeiarbeit oder doch Versicherungsbetrug? Martin F. (30) wurde wegen Betrugs vom Chemnitzer Amtsgericht zu 30 Tagessätzen je 80 Euro verurteilt. Er ging in Berufung. Gestern wurde am Landgericht neu verhandelt.
Der Vorwurf: Nach einem Kellereinbruch auf dem Kaßberg im April 2016 meldete der Angeklagte einen Diebstahl. Ein Satz Audi-Sommerreifen mit hochwertigen Luxus-Felgen im Gesamtwert von stattlichen 5 600 Euro sei ihm gestohlen worden. Polizistin Silvia R. (42) führte die Ermittlungen: „Einen Täter für die Einbrüche haben wir nicht ermitteln können.“Sie hätte nie einen Beleg für den Kauf der Reifen erhalten, lediglich einen Kostenvoranschlag. Auch Autoverkäufer Veit G. (37) bestätigt: „Das ist definitiv keine Rechnung.“Die Richterin ging der Frage auf den Grund: „Wenn es diese Sommerreifen gegeben hat, warum kann man dann nicht einfach sagen, wann und wo sie gekauft wurden?“
Doch in der polizeilichen Akte fehlten Dokumente und Fotos, um einen vermeintlichen Versicherungsbetrug abzuurteilen. „Das ist der Beweis dafür, wie schlampig hier die Akten geführt wurden. Das ist ein Verfahrenshindernis“, sagte der Verteidiger Sven Sturmhöfel. Die Akte muss nun zunächst vervollständigt werden. Die Verhandlung wurde bis zum 20. November unterbrochen. cane