„Wenn die Spende illegal war, muss Weidel zurücktreten“
BERLIN - Das bringt AfD-Frontfrau Alice Weidel (39) in heftige Erklärungsnöte: Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“bekam ihr damaliger AfD-Kreisverband Bodensee von Juli bis September 2017 - also kurz vor der Bundestagswahl - satte 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma überwiesen. Gestückelt in 18 Tranchen von meist 9 000 Schweizer Franken. Verwendungszweck: „Wahlkampfspende Alice Weidel“.
Das Problem: Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland anzunehmen, ist deutschen Parteien nicht erlaubt. Sie sind illegal. Zudem müssen Spenden von mehr als 50 000 Euro sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet werden. Die Stückelung hatte womöglich das Ziel, diese Regel zu umgehen.
Weidel bestätigte den Eingang des Geldes, von dem sie aber erst im September 2017 erfahren haben will. In dem Zusammenhang nannte Weidel das Geld „ungebetene“Spenden, für deren Rückzahlung sie sich später ausgesprochen habe. Das geschah allerdings erst im April dieses Jahres.
Nicht nur politische Gegner von SPD und Grünen forderten inzwischen ihren Rücktritt: Sollte Weidel davon gewusst haben, trage sie die „Hauptverantwortung“, sagte auch Baden-Württembergs AfD-Landes-Chef Ralf Özkara (47). Sei die Spende illegal, erwarte er, dass Weidel „von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt“.