Entscheidung im Facebook-Streit
DRESDEN - Facebook hätte die NPD vorher warnen müssen. So sieht es das Dresdner Landgericht im Streit der rechtsextremen Partei mit dem sozialen Netzwerk. Dieses hatte die Seite des sächsischen Landesverbands am 9. November gelöscht. Begründung: Unterstützung von Hass-Organisationen, wie der „Jungen Nationalisten“(JN) und des Sängers Frank Rennicke (54). Doch Richter Peter Kieß urteilte anders: Die Sperrung sei nicht verhältnismäßig gewesen, in anderen Fällen habe es zuerst Sperren gegeben. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, die NPD für die Unterstützung der JN zu sperren, während diese eine eigene Facebook-Seite habe. Das Netzwerk muss nun per einstweiliger Verfügung die Seite wieder herstellen. eho