Minister will „Einstellung von Verfahren“bremsen
DRESDEN - In Sachsen sollen Ermittlungsverfahren nach Plänen von Justizminister Sebastian Gemkow (40, CDU) nicht mehr so leicht eingestellt werden können - etwa wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse. Nach MOPO-Informationen wird bei der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft derzeit eine entsprechende Rundverfügung erarbeitet - eine Anweisung für die Staatsanwälte. Das Justizministerium verwies darauf, dass derzeit noch Abstimmungen dazu laufen. Zuletzt hatte die Generalstaatsanwaltschaft bereits verfügt, dass Straftaten gegen Staatsdiener, Polizisten oder Rettungskräfte nur noch in absoluten Ausnahmefällen eingestellt werden dürfen. mor