Sozialmieten begrenzt
KARLSRUHE - Die Verpflichtung von Wohnungseigentümern, staatlich geförderte Sozialwohnungen verbilligt zu vermieten, kann nicht unbegrenzt gelten. Das hat der BGH entschieden. Nach dem neuen Urteil endet die Bindung, wenn die gewährten finanziellen Vorteile aufgebraucht sind, in der Regel nach 15 Jahren.