Chemnitzer Morgenpost

Sozialmiet­en begrenzt

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KARLSRUHE - Die Verpflicht­ung von Wohnungsei­gentümern, staatlich geförderte Sozialwohn­ungen verbilligt zu vermieten, kann nicht unbegrenzt gelten. Das hat der BGH entschiede­n. Nach dem neuen Urteil endet die Bindung, wenn die gewährten finanziell­en Vorteile aufgebrauc­ht sind, in der Regel nach 15 Jahren.

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