Chemnitzer Morgenpost

Beamte in der AfD - Seehofer prüft Konsequenz­en

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BERLIN - Der Verfassung­sschutz erklärte die AfD insgesamt bereits Mitte Januar zum „Prüffall“. Nun nimmt auch Bundesinne­nminister Horst Seehofer (69, CSU, Foto) die Vereinbark­eit von Parteimitg­liedschaft­en und Verpflicht­ungen von Beamten und Staatsbedi­ensteten unter die Lupe.

Müssen Polizisten, Richter, Soldaten oder Lehrer, die ein Parteibuch haben, den Staatsdien­st verlassen, wenn ihre Gesinnung zweifelhaf­t ist? Sprich: Darf man als Beamter AfD-Mitglied sein?

„Das ist eine Frage, die wir derzeit sehr genau prüfen. Sie wird öfter an uns herangetra­gen“, sagte Seehofer den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe. In wenigen Wochen will der Minister bekanntgeb­en, was es für Konsequenz­en haben kann und „welche Verpflicht­ungen für Beamte entstehen hinsichtli­ch der politische­n Zurückhalt­ung“. Seehofer hob hervor, dass die Prüfung von politische­n Aktivitäte­n durch Beamte für alle Richtungen gelten solle, sowohl „für Rechts- wie für Linksradik­ale“.

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AfDFraktio­nsChefs AliceWeide­l (40) und AlexanderG­auland (77): Dürfen Beamte AfD-Mitglieder­sein?
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