Sachsens Justizminister will auch Bagatellfälle gnadenlos verfolgen
Gemkow rechnet mit 10 000 zusätzlichen Fällen im Jahr
DRESDEN - Sachsens Justiz soll künftig auch Bagatelldelikte ahnden. Die entsprechende Rundverfügung (MOPO berichtete) tritt ab März in Kraft, kündigte Justizminister Sebastian Gemkow (40, CDU) an. Für den Mehraufwand von bis zu 10 000 Fällen pro Jahr stünden neben dem bereits laufenden Aufwachs bei der Polizei 30 zusätzliche Stellen für Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger zur Verfügung.
Mit der Verfügung soll die Verfahrenseinstellung bei Bagatelldelikten im öffentlichen Raum wegen Geringfügigkeit erschwert werden (Diebstahl, Kleinstmengen Crystal, Ladendiebstahl).
Doch schon regt sich Unmut. Reinhard Gärtner von der Deutschen Polizeigewerkschaft sieht ein „totgeborenes Kind“. Schließlich gebe es bei Kleinkriminalität oft keine Ermittlungsansätze: „Also, was wollen die da zur Anklage bringen?“Hagen Husgen, Chef der Konkurrenzgewerkschaft GdP, sieht Gemkow mit der Verfügung zwar „auf dem richtigen Weg“, verweist aber auf den Faktor Personal. So komme der angekündigte Zuwachs bei der Polizei 2019 noch gar nicht zum Tragen. Und neue Polizeikollegen später seien bereits zu 50 Prozent für die reine Präsenz auf der Straße gebucht ... Die Grünen im Landtag wittern bei Gemkows Vorstoß gar Repression.
Zurückhaltender reagiert der Vorsitzende des Richtervereins Sachsen, Reinhard Schade. Die tatsächliche Mehrbelastung und ob besagte 30 Stellen ausreichen, sei noch schwer zu beurteilen. Fest stehe aber, dass es Mehraufwand gebe. Gleichwohl halte er die Rundverfügung für „gut“, sie gehe über eine reine Symbolwirkung deutlich hinaus. TH