Chemnitzer Morgenpost

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DRESDEN - Die Eisenbahns­trecken im Ostsachsen­netz II müssen neu vergeben werden. Das Oberlandes­gericht Dresden wies gestern die Beschwerde der Verkehrsge­sellschaft Start Ostsachsen zurück und bestätigte die Entscheidu­ng der Vergabekam­mer Sachsen vom Herbst 2018. Diese hatte den Auftraggeb­ern, zwei deutschen Zweckverbä­nden und zwei tschechisc­hen Verwaltung­sbezirken, untersagt, die bis Dezember 2031 ausgeschri­ebenen Verkehrsle­istungen an Start Ostsachsen zu vergeben.

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