Zurück auf Los
DRESDEN - Die Eisenbahnstrecken im Ostsachsennetz II müssen neu vergeben werden. Das Oberlandesgericht Dresden wies gestern die Beschwerde der Verkehrsgesellschaft Start Ostsachsen zurück und bestätigte die Entscheidung der Vergabekammer Sachsen vom Herbst 2018. Diese hatte den Auftraggebern, zwei deutschen Zweckverbänden und zwei tschechischen Verwaltungsbezirken, untersagt, die bis Dezember 2031 ausgeschriebenen Verkehrsleistungen an Start Ostsachsen zu vergeben.