Ab heute wird Petry der Prozess gemacht
DRESDEN - Heute beginnt am Landgericht Dresden der Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry (43). Der ihr vorgeworfene Meineid gilt als Verbrechenstatbestand - Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug! Doch die sächsische Bundestagsabgeordnete gibt sich entspannt.
Darum geht’s: Petry wird beschuldigt, am 12. November 2015 vor dem parlamentarischen Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Damals ging es um Darlehen, die AfD-Landtagskandidaten ihrer Partei zur Finanzierung des Wahlkampfes 2014 gewähren mussten. Petry soll vor dem Ausschuss beeidet haben, dass die Kandidaten nach erfolgreicher Wahl selbst hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Diese Aussage widerspricht aber dem Inhalt der Darlehensverträge.
Später räumte Petry einen Irrtum ein und versicherte, nicht absichtlich gelogen zu haben. „Der Vorwurf der absichtlichen Falschaussage, den die Staatsanwaltschaft mir gegenüber erhebt, ist in jeder Hinsicht unhaltbar. Dem Prozess sehe ich daher mit großer Gelassenheit entgegen“, erklärte Petry am Wochenende. Die Politikerin, die jetzt der Splitterpartei „Blaue“vorsteht, warf der Staatsanwaltschaft und der CDU vor, sie öffentlich beschädigen zu wollen.
Das Gericht hat zur
Wahrheitsfindung vorerst sieben Verhandlungstage eingeplant und 27 Zeugen geladen. Verhandelt wird gleich neben der Justizvollzugsanstalt, im Gebäude des Oberlandesgerichts. Meineid wird mit einer Strafe von einem bis 15 Jahren Haft sanktioniert.