Chemnitzer Morgenpost

„Mein Hund hat nachgelade­n und geschossen“

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aufgefalle­n, der schon gewildert habe. Als er die Begleiteri­nnen des Schäferhun­des antraf, sei der Hund wütend, bellend und zähneflets­chend an die Scheibe seines Autos gesprungen. Sein Jagdhund (Drahthaar, 28 Kilo) habe nur „sein Territoriu­m“verteidigt dabei müsse das Tier im Auto an den „Sicherungs­hebel“der am Beifahrers­itz lehnenden Jagdwaffe (Winchester 9422M.22 Magnum) geraten sein. So sei eine neue Patrone nachgelade­n worden. Und dabei sei auch noch der Abzug vom Hund betätigt worden ...

Zu Hause bei Siegmund B. stellten Polizisten fest, dass er Waffen teilweise geladen und zusammen mit Munition im Waffenschr­ank lagerte - Anzeige! Nun ist seine Waffenbesi­tzkarte futsch, entschied das Verwaltung­sgericht München. Der Senior hat seinen Hauptwohns­itz in Oberbayern, wo er ebenfalls eine Fischzucht betreibt.

Es bestätigte damit eine Entscheidu­ng des örtlichen Landratsam­tes. Auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert. Denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbere­it (also teilweise oder vollständi­g geladen) in ihrem Auto transporti­eren. Die Richter befanden, dass er die erforderli­che Zuverlässi­gkeit nicht mehr besitze. „Weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird.“mor

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Siegmund B. (74) in einem anderenVer­fahren auf der Anklageban­k.
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