Mehr Verstöße gegen Mindestlohn
BERLIN/DRESDEN - Finanzkontrolleure des Zolls verzeichnen in Sachsen eine wachsende Zahl von Verstößen gegen den Mindestlohn. 2018 wurden aus diesem Grund 351 Verfahren eingeleitet. Ein Jahr zuvor waren es 231, im Jahr 2016 insgesamt 148 Verfahren, so der erzgebirgische Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (43, CDU) mit Verweis auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Darunter sowohl Fälle, in denen der Mindestlohn vorenthalten wurde, als auch Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten.
Laut Krauß hat der Zoll im Vorjahr insgesamt 2 626 Kontrollen bei Arbeitgebern vorgenommen. Die Auswahl der Betriebe durch den Zoll sorge dafür, dass in erster Linie jene besucht würden, bei denen das Risiko von Verstößen besonders hoch sei. „Dieses Prüfschema ist richtig, weil hier die Qualität der Prüfung im Vordergrund steht und nicht die Anzahl.“