So will Seehofer tiver abschieben
Die Bundesregierung billigt ein neues Gesetz zur Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer. Doch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“stößt auf Kritik: Den einen ist es zu hart, den anderen zu lasch. Bundesinnenminister Seehofer verteidigt seinen Entwurf.
Damit künftig nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“beschlossen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (69, CSU) hält seinen Entwurf für deutlich effektiver als ein ähnliches Gesetz von 2017. Die Wirksamkeit des nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs liege „um ein Vielfaches“über dem, was durch das unter seinem Vorgänger Thomas de Maizière (65, CDU) verabschiedete erste Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht erreicht worden sei, sagte Seehofer nach der Kabinettssitzung. Denn diese erste Reform habe „mehr Fragen aufgeworfen als Antworten“geliefert.
Ziel der jetzt geplanten zweiten Reform ist es, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dafür sollen die Hürden für Ausreise-Gewahrsam und Sicherungshaft gesenkt werden. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen sanktioniert werden. Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Sie sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten. Deren Leistungen würden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt, hieß es.
Das Vorhaben, Abschiebe-Kandidaten unter bestimmten Bedingungen auch in regulären Strafanstalten unterbringen zu können, sei „zumutbar“, sagte Seehofer. Es gehe um 500 Plätze in 16 Bundesländern. „Das sollte in einem hoch entwickelten Staat möglich sein“, sagte der Minister. Opposition und Flüchtlingshilfen hatten dieses Vorhaben scharf kritisiert.