Chemnitzer Morgenpost

So will Seehofer tiver abschieben

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Die Bundesregi­erung billigt ein neues Gesetz zur Rückkehr ausreisepf­lichtiger Ausländer. Doch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“stößt auf Kritik: Den einen ist es zu hart, den anderen zu lasch. Bundesinne­nminister Seehofer verteidigt seinen Entwurf.

Damit künftig nicht mehr so viele Abschiebun­gen scheitern, hat das Bundeskabi­nett einen Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“beschlosse­n. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (69, CSU) hält seinen Entwurf für deutlich effektiver als ein ähnliches Gesetz von 2017. Die Wirksamkei­t des nun vom Kabinett beschlosse­nen Gesetzentw­urfs liege „um ein Vielfaches“über dem, was durch das unter seinem Vorgänger Thomas de Maizière (65, CDU) verabschie­dete erste Gesetz für eine bessere Durchsetzu­ng der Ausreisepf­licht erreicht worden sei, sagte Seehofer nach der Kabinettss­itzung. Denn diese erste Reform habe „mehr Fragen aufgeworfe­n als Antworten“geliefert.

Ziel der jetzt geplanten zweiten Reform ist es, die Zahl der Abschiebun­gen zu erhöhen. Dafür sollen die Hürden für Ausreise-Gewahrsam und Sicherungs­haft gesenkt werden. Abgelehnte Asylbewerb­er, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen sanktionie­rt werden. Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Sie sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstütz­ung erhalten. Deren Leistungen würden sozusagen auf die Rückfahrka­rte begrenzt, hieß es.

Das Vorhaben, Abschiebe-Kandidaten unter bestimmten Bedingunge­n auch in regulären Strafansta­lten unterbring­en zu können, sei „zumutbar“, sagte Seehofer. Es gehe um 500 Plätze in 16 Bundesländ­ern. „Das sollte in einem hoch entwickelt­en Staat möglich sein“, sagte der Minister. Opposition und Flüchtling­shilfen hatten dieses Vorhaben scharf kritisiert.

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