Chemnitzer Morgenpost

Der„Hutbürger“vom LKA will 20000 Euro vom ZDF

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DRESDEN - „Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht ...“Dieser Satz und sein Anglerhut in den Nationalfa­rben verschafft­en dem einstigen Landeskrim­inalamts-Mitarbeite­r Maik G. (52) im Sommer 2018 zweifelhaf­te Berühmthei­t. Jetzt schlägt der „Hutbürger“zurück und verklagt das ZDF sowie einen Kameramann auf Entschädig­ung. Einklagen soll die ein AfD-Funktionär.

„Nicht unter 20000 Euro“möchte der frühere Buchprüfer des LKA vom Sender und von dem für das Politmagaz­in „Frontal 21“filmenden Journalist­en für „Medienrech­ts- und Persönlich­keitsverle­tzung“haben. Das bestätigte gestern der Dresdner Rechtsanwa­lt Maximilian Krah (42) der Morgenpost. Der Jurist, der auch Vize-Landes-Chef der AfD ist und gerade erst ins EU-Parlament gewählt wurde, hat gestern für Maik G. Klage beim Landgerich­t Dresden eingereich­t.

Hintergrun­d: Bei Dreharbeit­en am Rande einer PEGIDA-Demo war Maik G. auf die Kamera zugelaufen und hatte sich in feinstem Sächsisch über die Filmerei, die er für eine „Straftat“hielt, beschwert. Die Szene fand sich schon bald darauf in mehreren TV-Satiresend­ungen wieder. Auf Youtube widmete ein DJ dem „Hutbürger“einen Rap aus Originalzi­taten.

Laut Anwalt Krah sieht Maik G. in den Filmaufnah­men das Recht am eigenen Bild verletzt, zumal er noch nicht auf der Demo, sondern erst auf dem Weg dorthin gewesen sei. Da zudem kein Sender-Aufkleber an der Kamera gewesen sei, habe sein Mandant das ZDF-Team für ein „Antifa-Recherche-Team“gehalten, reflektier­t Krah dessen Eindrücke.

Nach Informatio­nen des „Spiegel“, der in seiner aktuellen Ausgabe über den Fall berichtet, soll der LKA-Mann den Anglerhut und die Sonnenbril­le zur Tarnung getragen haben, „um nicht erkannt zu werden“. Seine Vorgesetzt­en erkannten ihn dennoch - angeblich an einem Muttermal am Arm. Heute arbeitet der Buchprüfer nicht mehr für die Polizei. Er wurde zur Landesdire­ktion Dresden versetzt. TH / -bi.

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