Der„Hutbürger“vom LKA will 20000 Euro vom ZDF
DRESDEN - „Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht ...“Dieser Satz und sein Anglerhut in den Nationalfarben verschafften dem einstigen Landeskriminalamts-Mitarbeiter Maik G. (52) im Sommer 2018 zweifelhafte Berühmtheit. Jetzt schlägt der „Hutbürger“zurück und verklagt das ZDF sowie einen Kameramann auf Entschädigung. Einklagen soll die ein AfD-Funktionär.
„Nicht unter 20000 Euro“möchte der frühere Buchprüfer des LKA vom Sender und von dem für das Politmagazin „Frontal 21“filmenden Journalisten für „Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung“haben. Das bestätigte gestern der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah (42) der Morgenpost. Der Jurist, der auch Vize-Landes-Chef der AfD ist und gerade erst ins EU-Parlament gewählt wurde, hat gestern für Maik G. Klage beim Landgericht Dresden eingereicht.
Hintergrund: Bei Dreharbeiten am Rande einer PEGIDA-Demo war Maik G. auf die Kamera zugelaufen und hatte sich in feinstem Sächsisch über die Filmerei, die er für eine „Straftat“hielt, beschwert. Die Szene fand sich schon bald darauf in mehreren TV-Satiresendungen wieder. Auf Youtube widmete ein DJ dem „Hutbürger“einen Rap aus Originalzitaten.
Laut Anwalt Krah sieht Maik G. in den Filmaufnahmen das Recht am eigenen Bild verletzt, zumal er noch nicht auf der Demo, sondern erst auf dem Weg dorthin gewesen sei. Da zudem kein Sender-Aufkleber an der Kamera gewesen sei, habe sein Mandant das ZDF-Team für ein „Antifa-Recherche-Team“gehalten, reflektiert Krah dessen Eindrücke.
Nach Informationen des „Spiegel“, der in seiner aktuellen Ausgabe über den Fall berichtet, soll der LKA-Mann den Anglerhut und die Sonnenbrille zur Tarnung getragen haben, „um nicht erkannt zu werden“. Seine Vorgesetzten erkannten ihn dennoch - angeblich an einem Muttermal am Arm. Heute arbeitet der Buchprüfer nicht mehr für die Polizei. Er wurde zur Landesdirektion Dresden versetzt. TH / -bi.