Verfahren eingestellt
ZWICKAU - Nach den Querelen um die Zaunfahne des FSV-Fanclubs „Red Kaos“, auf der angeblich verfassungsfeindliche Symbolik stehen soll, ist nun alles klar: Es ist viel Wirbel um nix gewesen!
„Nachdem vor geraumer Zeit bereits durch die Staatsanwaltschaft Zwickau nach eingehender Prü fung entschieden wur de, dass der Schriftzug
‚Red Kaos‘ nicht straf bewehrt ist, hat sich di Staatsanwaltschaft M chen I letzte Woche dieser Auffassung angeschlossen und das im April eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt“, vermeldete der Verein in einer Stellungnahme in den sozialen Medien.
Die logische Konsequenz: Die Zaunfahne kann in den Stadien - auch denen in München - wieder aufgehängt werden. Über die Handhabung in der bayerischen Landeshauptstadt entzündete sich zuletzt der Streit. Konkret ging es dabei um den Buchstaben „s“in der offiziell zugelassenen Schriftart „Pirho Herakles“, der so ähnlich gestaltet ist wie bei vielen griechischen Restaurants oder der Band „Kiss“, wohl aber Assoziationen zum Schriftzug der Schutzstaffel (SS) hervorrief.
Vor dem Auswärtsspiel bei 1860 München am 31. Juli war die Anbringung der Zaunfahne deswegen verboten worden. Als Begründung galt damals, „dass das in griechischer Schriftart abgebildete ‚s‘ im Schriftzug ‚Red Kaos‘ den Tatbestand des § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger rganisationen, erfüllen de“.
Jörg Schade, Bereichsleiter Sport und Spielbetrieb beim FSV Zwickau, schüttelte bei der damaligen Begründung ungläubig mit dem Kopf und zeigt sich nun um so mehr erleichtert: „Letztendlich verfügen wir über eine saubere rechtsstaatliche Entscheidung, die unseren Fans Rechtssicherheit verschafft.“Damit darf das „Red Kaos“Banner auch am 26. Oktober mit auf den Weg zur SpVgg Unterhaching gehen. Genau dort nahmen letzte Saison im Nachgang des Auswärtsspiels die Ermittlungen zur Zaunfahne überhaupt erst ihren Lauf. Michael Thiele