Schallende Ohrfeige für Siemon
Schallende Ohrfeige für Insolvenzverwalter Klaus Siemon!
Im Zwist um die Weiterführung des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) hatte der Düsseldorfer Jurist versucht, sich Zugriff auf ein vom Notvorstand des Chemnitzer FC e.V. eingerichtetes Bankkonto zu verschaffen. Das Landgericht Chemnitz befand nun, dass dieses Vorgehen rechtsmissbräuchlich sei.
Was war passiert? Nachdem Siemon das NLZ im August aus der Insolvenzmasse freigegeben hatte, wurde bei der Sparkasse Chemnitz ein Girokonto eröffnet, um dessen Fortbetrieb zu gewährleisten. Nur wenige Tage später grätschte Siemon dazwischen, ließ das Konto sperren. Gegenüber dem Kreditinstitut argumentierte der Insolvenzverwalter, dass alleine er über das Vermögen des Vereins zu verfügen habe.
Zu Unrecht, wie die Chemnitzer Richter urteilten. Siemon habe es demnach zu unterlassen, „gegenüber der Sparkasse Chemnitz als Verfügungsberechtigter bezüglich des dort geführten Geschäftsgirokonto des Chemnitzer Fußballclub e.V. i.L. […] aufzutreten, insbesondere Kontostände abzufragen die Überweisung Kontoguthaben und zukünftig eingehenden Beträgen und Übermittlung sämtlicher Kontoauszüge an sich zu fordern oder zu äußern, Verfügungen von dem Konto nicht zuzustimmen, oder zu behaupten, Verfügungen über das Konto seien nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.“
Für Zuwiderhandlungen droht das Landgericht Chemnitz Siemon die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250000 Euro oder „für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“an. Doch damit nicht genug! Siemon wird aufgegeben, gegenüber der Sparkasse Chemnitz zu erklären, dass besagtes Geschäftsgirokonto nicht Teil der Insolvenzmasse st und er daran
Verwaltungsund Vergütungsrechte geltend macht. Gleichzeitig habe er die Verfahrenskosten zu tragen. Bei einem Streitwert in Höhe von 25000 Euro dürften sich diese in erster Instanz auf circa 6000 Euro belaufen.
Michael Thiele