12 Jahre für den Hammer-Mörder
Gerd S. (†20) musste auf grausame Art und Weise sterben: Sein Mitbewohner Maik G. (28) soll ihn im Sommer 2017 in den Wanderer-Werken mit einem Hammer erschlagen haben. Gestern verurteilte das Chemnitzer Landgericht den 28-Jährigen wegen Mordes.
Maik G. sei von seinem Mitbewohner genervt gewesen, er wollte ohne Gerd S. umziehen, doch wurde ihn nicht los. So schilderte Oberstaatsanwalt Bernd Vogel das Motiv. Der Angeklagte habe sich in die Welt der Ballerspiele zurückgezogen, sogar über Mordfantasien gesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe „keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte den Geschädigten unter einer Legende in die Industriebrache gelockt und mit einem Hammer vollkommen unvorhersehbar auf ihn eingeschlagen hat“.
Da bei Maik G. eine schizotype Störung diagnostiziert wurde, forderte der Oberstaatsanwalt 14 Jahre und sechs Monate Haft statt lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Verteidigung dagegen: „Im Zweifel sollte die Justiz zugunsten des Angeklagten entscheiden. Ich beantrage Freispruch.“Das Gericht verurteilte Maik G. letztendlich wegen Mordes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe: „Die Summe aller Indizien hinterlässt keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten.“
Maik G. kam in die geschlossene Psychiatrie. „Es muss geklärt werden, wie lange er dort bleibt und wo die Freiheitsstrafe vollzogen wird“, so Oberstaatsanwalt Vogel. Der Verteidigung kündigte Revision an. cane