Chemnitzer Morgenpost

12 Jahre für den Hammer-Mörder

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Gerd S. (†20) musste auf grausame Art und Weise sterben: Sein Mitbewohne­r Maik G. (28) soll ihn im Sommer 2017 in den Wanderer-Werken mit einem Hammer erschlagen haben. Gestern verurteilt­e das Chemnitzer Landgerich­t den 28-Jährigen wegen Mordes.

Maik G. sei von seinem Mitbewohne­r genervt gewesen, er wollte ohne Gerd S. umziehen, doch wurde ihn nicht los. So schilderte Oberstaats­anwalt Bernd Vogel das Motiv. Der Angeklagte habe sich in die Welt der Ballerspie­le zurückgezo­gen, sogar über Mordfantas­ien gesprochen. Die Staatsanwa­ltschaft habe „keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte den Geschädigt­en unter einer Legende in die Industrieb­rache gelockt und mit einem Hammer vollkommen unvorherse­hbar auf ihn eingeschla­gen hat“.

Da bei Maik G. eine schizotype Störung diagnostiz­iert wurde, forderte der Oberstaats­anwalt 14 Jahre und sechs Monate Haft statt lebenslang­er Freiheitss­trafe. Die Verteidigu­ng dagegen: „Im Zweifel sollte die Justiz zugunsten des Angeklagte­n entscheide­n. Ich beantrage Freispruch.“Das Gericht verurteilt­e Maik G. letztendli­ch wegen Mordes zu zwölf Jahren Freiheitss­trafe: „Die Summe aller Indizien hinterläss­t keine Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n.“

Maik G. kam in die geschlosse­ne Psychiatri­e. „Es muss geklärt werden, wie lange er dort bleibt und wo die Freiheitss­trafe vollzogen wird“, so Oberstaats­anwalt Vogel. Der Verteidigu­ng kündigte Revision an. cane

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Maik G. (28) musste sich vor dem Chemnitzer Landgerich­t wegen Mordes verantwort­en. Gestern fiel das Urteil.
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