Steuerzahler blechenfür Thomas-Cook-Pleite
BERLIN - Der ersehnte Urlaub ist abgesagt, ums Geld gibt es Ärger: Nun will die Bundesregierung Pauschalurlaubern helfen, die von der Thomas-Cook-Pleite betroffen sind. Viele Fragen sind aber noch offen.
Hunderttausende Kunden des insolventen deutschen Reisekonzerns Thomas Cook können hoffen: Die Bundesregierung will betroffenen Pauschalurlaubern finanziell unter die Arme greifen. „Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (54, SPD) am Mittwoch in Berlin. Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen und um welche Summen es sich handelt, ist noch unklar.
Die Bundesregierung kündigte ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“an. „Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“, hieß es. Die Regierung werde Anfang 2020 „über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren“. Nach jüngsten
Angaben der Insolvenzverwalter sind 525 000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Pauschalurlauber.
Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleitegeht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist. Im November hatte der Versicherer Zurich mitgeteilt, dass Betroffene bisher bereits einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Hinzu kämen noch die Kosten für die Rückholung von etwa 140 000 Urlaubern zum Zeitpunkt der Insolvenz.
Endgültige Zahlen liegen bislang nicht vor. Klar ist aber, dass betroffene Pauschalurlauber nur einen Teil ihres Geldes von Zurich erstattet bekommen werden. Mit der Entscheidung der Bundesregierung sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben.