Kommissar besticht Kollegen im Revier
Es geht um einen Punkt in Flensburg
MEISSEN - Bestechung im Revier Meißen! Um einen Jagdkumpel vor einem Knöllchen zu bewahren, wurde Hauptkommissar Rene M. (48) kriminell. Er bot den eigenen Kollegen Brust oder Keule von Reh oder Schwein, wenn sie die Anzeige gegen seinen Freund unter den Tisch fallen ließen. Der Plan scheiterte ...
Im Oktober 2018 ging Hauptmeister Falk S. (55) und seinen Kollegen bei einer Verkehrskontrolle in Coswig ein Forstwirt ins Netz. Handy am Ohr, Hund ungesichert im Auto. Dafür sind rund 160 Euro und ein Punkt fällig. Die Beamten schrieben die Anzeige. Davon erfuhr Kommissar und Waidmann Rene M., der den Verkehrssünder kannte: „Er erzählte mir davon. Ich sagte aber, er müsse zahlen.“
Laut Anklage aber fragte der Kommissar den Hauptmeister, ob er eine Möglichkeit sehe, die Anzeige nicht weiterzuleiten. „Es falle auch eine Rehkeule oder ein Stück Schwein ab.“Der Angesprochene hielt das prompt für eine Finte: „Wir haben nicht das beste Verhältnis. Ich dachte, er will mich prüfen“, sagte Falk S. Doch: Im Beisein eines weiteren Kollegen sprach ihn Rene M. wieder an. „Ob ich mir schon was überlegt hätte, ich könnte mir auch was verdienen“, so der Hauptmeister, der zusammen mit seinem Kollegen sofort die Chefin informierte.
Und er sicherte das Knöllchen. Denn auf das Formular mit den notierten Verstößen des Jägers hatte im Revier jeder Zugriff. Auch Rene M. Um sicherzustellen, dass die Anzeige nicht doch noch verschwindet, erfasste
Falk S. sie noch im Computer, was eigentlich unüblich ist. Rene M. beteuerte im Gericht. „Das war ein Missverständnis. Ich habe mich nur nach der Sache erkundigt. Aber gleichzeitig bot ich den Kollegen mal wieder Wildfleisch zum Kauf an.“Die Richterin im Amtsgericht Meißen überzeugte das nicht. Sie verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft. Zwar wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, dafür muss der Kommissar 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden. Über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen wird erst entschieden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. sts