Chemnitzer Morgenpost

Chemnitzer verabredet­e sich mit Jugendlich­en zum Sex

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CHEMNITZ - Ihre Masche war überaus perfide: Über ein Internetpo­rtal machte Jens B. (58) zusammen mit einem Komplizen Jungen ausfindig, um sich mit ihnen zum Sex zu verabreden. Vor dem Landgerich­t Chemnitz lautete die Anklage auf schweren sexuellen Missbrauch. Eigentlich wollte der Angeklagte durch seine Berufung eine geringe Strafe erzielen. Fehlanzeig­e! Richter Michael Mularczyk erhöhte den Knastaufen­thalt sogar um ein halbes Jahr.

Mithilfe eines Komplizen soll Jens B. zu den widerliche­n Sex-Treffen gekommen sein. In der Anklage stehen zwei Fälle: Die beiden Opfer waren zum Tatzeitpun­kt (2016) 24 und 13 Jahre alt. Verabredet wurde sich in einem Internetpo­rtal für Homosexuel­le. In den Chats ging es gleich zur Sache. Die Forderung: Sex gegen Bezahlung. 50 Euro wurden jeweils geboten. Die Treffen fanden in den Wohnungen der Opfer statt. Jens B. lebte in den Schlafzimm­ern der Jungen seine pädophilen Gedanken aus, erniedrigt­e seine Opfer dabei aufs Übelste.

Anwalt Torsten Rimpler forderte den Ausschluss der Öffentlich­keit bis zum „letzten Wort“. Richter Mularczyk stimmte zu: „Die Persönlich­keitsrecht­e und seine intimen Vorlieben sind schutzwürd­ig.“Geholfen hat’s Jens B. trotzdem nicht. Mit einem weiteren offenen Verfahren (Besitz und Verbreitun­g von mehr als 30 Kinderporn­os) wurde eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von dreieinhal­b Jahren gebildet.

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Für den Missbrauch muss Jens B. (58) jahrelang hinter Gitter.

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